Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 74

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Ich weise den Antrag 416/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

3. Punkt

Erste Lesung des Antrages 420/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.36

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! (Abg. Dr. Pumberger: Was heißt das?) Dobar dan, gospodin Präsident! Dobar dan, Dr. Khol! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Haselsteiner: Und was ist mit mir?) Dobar dan, Dr. Haselsteiner! (Abg. Dr. Karlsson: Hvala ljepa! – Heiterkeit.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit der ersten Lesung eines Initiativantrags der Grünen nützen, um nicht allzulang – wirklich nur ganz kurz, aber doch – die wesentlichsten aktuellen volksgruppenpolitischen Fragen hier kurz anzureißen.

Als erstes eine kurze Erläuterung unseres kurzen, aber sehr tiefsinnigen und inhaltsreichen Antrages. Das, was wir anstreben, ist vor allem im Lichte der volksgruppen- und minderheitenpolitischen Diskussionen in den letzten Jahren – ausgelöst vor allem durch die für die österreichischen Minderheiten so tragischen Ereignisse, durch den Briefbombenterror und durch den Mordanschlag in Oberwart, der ja vier Todesopfer gefordert hat – zu sehen. Nach diesen tragischen Ereignissen ist es in Österreich allerorts zu großen Sympathiekundgebungen gekommen, aber auch zu einem weit größeren Interesse an minderheitenpolitischen Fragen, als es das vorher je gegeben hat.

Ich selbst habe in den letzten Jahren so viele Anfragen, die sich auf meine Rolle als Minderheitensprecherin der Grünen bezogen haben, bekommen wie nie zuvor. Das ist für mich sehr, sehr erfreulich, weil das Interesse an Volksgruppen in Österreich gestiegen ist und weil sich jetzt wahrscheinlich – ich nehme an – auch bis ganz in den Westen Österreichs herumgesprochen hat, daß das Burgenland eine Region ist, in der Menschen leben, die vier unterschiedliche Sprachen sprechen, also vier Muttersprachen haben, weil es jetzt das Bewußtsein, daß es in Österreich die Volksgruppe der Roma und Sinti gibt, die auch schon vor diesen schrecklichen Ereignissen als Volksgruppe anerkannt waren, in ganz Österreich gibt.

Was es aber explizit nicht gibt, ist ein Bekenntnis der Republik zur sprachlichen Vielfalt in diesem Land. Daher ist in allen Parteien und vor allem auch in den Volksgruppenbeiräten der sechs anerkannten Volksgruppen eine Diskussion darüber entstanden – die Grünen waren daran nicht ganz unbeteiligt –, wie man dieses Bekenntnis der Republik zur Förderung, Bewahrung und Achtung dieser sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Österreich auch auf gesetzlicher Ebene verankern könnte. So ist dieser Initiativantrag entstanden, der eine Änderung des Artikels 8 der österreichischen Bundesverfassung vorsieht und ein eindeutiges Signal gibt.

Warum gerade der Artikel 8? – Das ist einfach erklärt. Der Artikel 8 deshalb, weil der Artikel 8 die Staatssprache der Republik regelt, und die Staatssprache der Republik ist Deutsch, so wie auch die Sprache des Nationalrates Deutsch ist. Andere Sprachen dürfen hier nur verwendet werden, wenn man zitiert. (Abg. Ing. Tychtl: Außer bei der Begrüßung!) Außer bei der Begrüßung, das ist sozusagen ein Gewohnheitsrecht inzwischen geworden. Ich bin dem Herrn Präsidenten auch sehr dankbar dafür, daß das geht. Auch alle anderen können das tun.

Diese Änderung des Artikels 8, die von uns vorgeschlagen wird, zielt darauf ab, daß die Position, in der die Volksgruppen und die Minderheiten in Österreich bis jetzt waren und noch immer sind, nämlich in der Position der Bittsteller, in der Position derer, die immer zu Gericht


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