Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 137

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11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (558 der Beilagen): Übereinkommen über die Zollbehandlung von Behältern, die im Rahmen eines Pools im grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden (Behälter-Pool-Übereinkommen) samt Vorbehalten (664 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 6 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein, und ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Mag. Schreiner das Wort. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

17.59

Abgeordneter Ing. Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Finanzen! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beschäftige mich mit den Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und den angesprochenen Ländern, insbesondere mit Hongkong und der Ukraine.

Herr Bundesminister! Wenn ein Unternehmer, der mit diesen Ländern Geschäfte macht und für den so ein Abkommen von großer Wichtigkeit ist, sich den Titel dieser Abkommen durchliest, so glaubt er, seine Investitionen, die er dort tätigt, werden gefördert und geschützt. Ich möchte dem entgegenhalten, daß das nur augenscheinlich der Fall sein kann, denn der Unternehmer in Österreich unterliegt einer anderen Zivilrechtsordnung, einem anderen Strafrecht und einem anderen Steuerrecht als in dem Staat, in dem er diese Investitionen tätigt, und er muß sich natürlich mit der entsprechenden Rechtsordnung auseinandersetzen, bevor er in einen dieser Staaten geht und dort seine Investition tätigt.

Wir Freiheitlichen stimmen zwar diesen fünf vorliegenden Abkommen zu, glauben aber, daß es wichtig wäre, den Unternehmern zu sagen, was ihnen passieren kann, wenn sie in fremden Staaten – zum Beispiel in der Volksrepublik China, mit der es auch ein derartiges Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen gibt – Investitionen tätigen, die sich überhaupt nicht daran halten, was in dem abgeschlossenen Abkommen materiell-inhaltlich steht.

Herr Bundesminister! Es gibt eine Reihe von Unternehmen, die sich auf die vereinbarte Förderung und den Schutz von Investitionen verlassen haben. Ich möchte Ihnen nun aus einem Artikel der "WirtschaftsWoche" mit der Überschrift "Der lange Marsch" ein paar Beispiele bringen, die bezeichnend dafür sind, daß diese Abkommen nur papierenes Recht sind.

Erstes Beispiel: Der Unternehmer Franz Martin Zumtobel hat in China mit einer Kaffeerösterei 100 Millionen Schilling in den Sand gesetzt. Ein internationales Schiedsverfahren hat zwar einen Spruch getätigt, der ihm recht gegeben hat, er konnte aber in der lokalen Provinz nicht durchgesetzt werden, weil die chinesischen Funktionäre gesagt haben, daß das für sie nicht gilt.

Zweites Beispiel: Ein Unternehmer namens Toni Harrer aus Wiener Neustadt hat gesagt: "Wenn Sie mit China einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie eines nicht vergessen: ihn gleich zu zerreißen. Er ist nämlich nichts wert."

Herr Bundesminister! Das sind Erfahrungen zweier Unternehmer, die sich darauf verlassen haben, daß sie, wenn sie in China investieren – mit China gibt es nämlich auch ein Investitionsschutzabkommen –, einen Schutz der Republik Österreich haben würden. Aber der dortige Handelsdelegierte mußte eingestehen, daß das nicht der Fall ist. Er erzählte, bei einem Abendessen habe ihm ein hoher KP-Funktionär folgendes mitgeteilt: "Ach wissen Sie", so der Funktionär mit treuem Augenaufschlag, "es gibt bei uns ein altes Sprichwort: Laß den Hund herein, schließe die Tür und erschlage ihn."


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