Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 133

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Ich glaube, daß wir diese Bereiche auch nach Österreich transferieren können und daß die umfassenden Maßnahmen im Bereich der Familienpolitik mit all ihren Facetten weiterhin fortgesetzt werden müssen, weiterhin verbessert werden müssen, sich Familienförderung aber sicherlich nicht nur auf die steuerrechtliche Frage konzentrieren kann. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Sonja Moser. – Bitte.

17.34

Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Anfrage war klar, aber durch die detaillierte Fragestellung nicht so schnell zu beantworten. Wir alle erwarten nämlich das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, und in diesem geschulten Bewußtsein ist auch die Frage von Bundesminister Edlinger beantwortet worden. Er hat selbstbewußt geantwortet wie seinerzeit mein Sohn, als er im Alpenzoo verlorenging. Ich fand ihn nach reichlichem Suchen wieder, und die Frage, die er an den Wärter gerichtet hatte, war: Hast du eine Frau ohne mich gesehen? (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Böhacker: Hast du eine Frau ohne Wahlberechtigung gesehen?)

Meine Damen, meine Herren! Wir alle sind in Erwartung eines verfassungsgerichtlichen Urteils, in dem die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen in der Familie betreffend Verfassungskonformität unter dem Blickwinkel des Gleichheitsgrundsatzes geprüft wird, aber weder Unterhaltsleistungen an Kinder als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden noch jene Einkommensteile aus der Besteuerung herausgenommen werden, die für den Unterhalt der Kinder benötigt werden.

Das gegenständliche Gesetzesprüfungsverfahren findet derzeit statt. Erst auf der Grundlage des zitierten zu erwartenden Verfassungsgerichtshofurteils werden sich die Fragen nach der steuerlichen Mehrbelastung von Alleinverdienern, Doppelverdienern, Einelternfamilien mit ein bis drei Kindern im Alter von 15 bis 19 Jahren im Einkommensbereich zwischen 200 000 und 1,5 Millionen Schilling jährlich beziehungsweise all die detaillierten Fragen, die Sie stellten – etwa nach Alleinverdienerfamilien mit drei Kindern im Alter von drei, fünf und sieben Jahren – errechnen beziehungsweise beantworten lassen. Von einer außergewöhnlichen Belastung kann in bezug auf gesetzliche Unterhaltsansprüche von Kindern im Sinne des Einkommensteuergesetzes jedenfalls nicht die Rede sein.

So viel aber darf abschließend gesagt werden: Das Höchstgericht ist keinesfalls der Ansicht, daß nur die gänzliche Herausnahme der für den Unterhalt der Kinder benötigten Einkommensteile aus der Besteuerung dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz entspräche. Das Urteil wird noch vor der Sommerpause erwartet. So lange müssen wir uns alle gedulden.

Die Schlußrechnung, die Frau Haller aufgestellt hat, kann also nicht heißen: Wenn ein Beamter im Finanzministerium nicht imstande ist, die Fragen vor dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu beantworten, wie lange brauchen dann drei? (Abg. Haller: Frau Kollegin! Sie haben es nicht verstanden!)

Bundesminister Dr. Bartenstein hat im Jänner ein Grundsatzmodell vorgelegt, das vorsieht, die Absetzbeträge für Kinder linear um 400 S nach oben zu setzen und die Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbeträge von 5 000 S auf 8 840 S zu steigern; das wären immerhin nochmals um 320 S pro Kopf und Monat mehr.

Lassen Sie mich mit einem Satz für den morgigen Tag, den "Internationalen Tag der Familie", abschließen: Wärme und Helligkeit gehen nicht von Heiz- und Beleuchtungskörpern aus, sondern von der Fröhlichkeit der Menschen und der Klarheit des Zusammenhalts. Lieblosigkeit und Unverläßlichkeit sind durch nichts zu entschuldigen. Man muß sich bewußt klarmachen, daß Elternsein ein schwerer Beruf ist, daß im bewußten Gelingen aber unendlich viel Glück liegt! (Beifall bei der ÖVP.)

17.39


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