Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 171

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pflicht vorgeschrieben, aber nicht für Sie, sondern für den Herrn Wirtschaftsminister, und zwar nach sechs und zehn Jahren Berichte an den Nationalrat.

Ich kann mich jetzt irren, aber ich bilde mir ein, daß im Jahre 1995, als der Bericht fällig gewesen wäre, kein Bericht erstattet wurde. Ich kann mich täuschen, Herr Bundesminister, aber ich bitte Sie, da ja die Verantwortung für die Umwelt bei Ihnen liegt, beim Herrn Wirtschaftsminister diesbezüglich nachzufragen. Ich glaube, daß ein entsprechender Bericht längst überfällig ist.

Wie gesagt: Es handelt sich im großen und ganzen um ein Gesetz, mit dem EU-Aufträgen nachgekommen wird, aber man kann hiebei nicht ausschließlich von reiner Pflichterfüllung sprechen. Man könnte im Detail nachweisen, daß auch dieses erste Immissionsschutzgesetz, das wir haben, durchaus einen weiteren Fortschritt in unserer Luftreinhaltepolitik bringen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

20.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schrefel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.31

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Immissionsschutzgesetzes wird einer Forderung der Regierungsparteien, die im Koalitionsübereinkommen im vergangenen Jahr im März 1996 festgeschrieben wurde, nämlich einen vorsorgenden, gebietsbezogenen Immissionsschutz auf dem Gebiet der Luftreinhaltung zu schaffen, heute endlich Rechnung getragen.

Mit der vorliegenden Regierungsvorlage hat die Bundesregierung rasch gehandelt und ein bisher in Österreich fehlendes Instrument zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt, mit dem der Schutz der Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestandes und deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädigenden und belästigenden Luftschadstoffen gewährleistet werden soll. Weiters wird eine Rechtsgrundlage für die Festlegung von Immissionsgrenzwerten, und zwar sämtlicher Grenzwerte und gebietsbezogener Immissionsschutzmaßnahmen, geschaffen.

Der Entwurf sieht aber nicht nur die Festlegung von Grenzwerten vor, die innerhalb der EU vorgeschrieben sind, sondern es werden darüber hinaus Grenzwerte festgelegt, welche in der EU noch nicht vorgeschrieben wurden. Die F-Partei hat im Ausschuß kritisiert, daß keine Grenzwerte festgelegt wurden: Das ist nicht der Fall. Das vorliegende Gesetz ist im Gegensatz zum Smogalarmgesetz und zum Ozongesetz kein Instrument zur unverzüglichen Abwehr von Gesundheitsschäden, sondern ein Instrument für eine langfristige Luftreinhaltepolitik und somit für die vorsorgliche Verringerung der Immission von Luftschadstoffen.

Zu den Punkten 12 und 13 der heutigen Tagesordnung: Diese Anträge stellen lediglich eine Wiederholung der Anträge vom Jänner 1996 dar. Die Verpackungsverordnung wurde zwischenzeitlich novelliert und zielt sehr wohl auf alle Verpackungsstoffe ab; somit wurde die Zahl der Schwarzfahrer beträchtlich reduziert. Es gibt auch privatrechtliche Regelungen für Selbstentsorger. Der Antrag betreffend Altlastensanierung ist ebenfalls überholt, da Altlastensanierungsbeiträge ebenfalls mit der Novelle 1996 umgestellt wurden. – Beide Anträge fanden daher im Ausschuß keine Mehrheit.

Meine Damen und Herren! Insgesamt kann gesagt werden, daß wir mit der Beschlußfassung der heutigen Regierungsvorlage im Umweltsektor wieder einen guten Schritt weitergekommen sind, und wir erwarten natürlich, daß auch in den Nachbarländern ähnlich hohe Richtwerte und Standards Einzug halten werden. Denn schlechte Luft macht vor der Grenze nicht halt! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.34


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