Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 173

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Meine Damen und Herren! Es liegt mir fern, das Holz und die Biomasse als Brennstoffe zu verteufeln. Es sollte uns aber bewußt sein, daß die Kohlenwasserstoffe, die sozusagen ein so schlechtes Mascherl haben, mit Abstand die besten erreichbaren Emissionswerte liefern und eine Verteufelung nicht verdienen.

Was muß die politische Forderung sein? – Die politische Forderung kann nur sein, daß man sich bemüht, auch bei den Brennern für Holz und Biomasse eine Verbesserung der Technologie zu erreichen, um auf diese Weise hohe Kohlenmonoxidausstöße zu verhindern.

Meine Damen und Herren! Dieses Eingehen auf Brennstoffe und die Feuerungsanlagen bedingt den Abschluß von Artikel-15a-Verträgen, was der Herr Minister bereits erwähnt hat. Es wird diesfalls noch viel Arbeit notwendig sein, um eine für den Bund verträgliche Lösung zu finden.

Heute hat Niederösterreich ein Luftreinhaltegesetz, das nur für Zentralheizungsanlagen gilt, die eine höhere Leistung als 11 kW haben, und für sonstige Feuerstätten mit mehr als 26 kW. Die kleineren Anlagen fallen sozusagen durch den Rost und werden nicht betrachtet.

Die Überprüfung dieser Anlagen soll durch befugte Fachkräfte durchgeführt werden. Das ist üblicherweise der Rauchfangkehrer, und dieser hat auch die Prüfberichte einzusehen und Mitteilung an die Behörde zu machen. Im Rahmen der Liberalisierung kann man sich heute einen Rauchfangkehrer aussuchen, was mit sich bringt, daß keine Mitteilungen an die Behörde erfolgen und Messungen nicht vorgenommen werden, weil ein anderer Rauchfangkehrer sie auch nicht macht. Der Vollzug liegt bei den Gemeinden, und die Gemeinden sind damit hoffnungslos überfordert.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie, beim Abschluß der Artikel-15a-Verträge besondere Sorgfalt walten zu lassen. Es bleibt uns nicht erspart, das Problem Hausbrand zu thematisieren. Ich bin mir dessen völlig bewußt, daß das kein populäres Thema ist, weil es jeden einzelnen von uns trifft. Wir müssen beim Abschluß dieser Artikel-15a-Verträge darauf achten, daß wir in allen Ländern einheitliche Grenzwerte durchsetzen, denn es kann nicht sein, daß der Umweltschutz von den Grenzwerten her verschieden in den einzelnen Ländern ist. Wir müssen außerdem danach trachten, daß der gesamte Hausbrand, auch der in Kleinanlagen, erfaßt wird. Die Umsetzung und die Kontrolle der entsprechenden Vorschriften muß auch überdacht werden, ähnlich wie die Lösung mit den Rauchfangkehrern.

Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, noch einmal zu überdenken, ob wir tatsächlich einen richtigen und guten Weg gehen, wenn wir ein Instrument wie das Umweltbundesamt in die private Geldbeschaffung treiben und aus dem objektiven und anerkannten fachlichen Status, den es zurzeit hat, hinauszwängen.

Meine Damen und Herren! Für uns von der Sozialdemokratie ist der vorliegende Gesetzentwurf ein guter Schritt für den Umweltschutz in Österreich. Wir werden uns über weitere Maßnahmen noch unterhalten. Beginnen wir mit dem Monitoring, stellen wir unsere gute Situation auch international nachvollziehbar dar! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten damit in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 681 der Beilagen.


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