Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 88

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politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. Juli 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Schmidt, Partnerinnen und Partner auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. Juli 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, ist zu prüfen."

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG wird die Durchführung einer kurzen Debatte beantragt.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen in die Debatte ein. Ich verweise nochmals auf § 57a der Geschäftsordnung mit den Redezeitbeschränkungen, auch im Hinblick auf Mitglieder der Bundesregierung.

Zu Wort gemeldet hat sich als Antragstellerin Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. 10 Minuten Redezeit Maximum. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.11

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses steht ja nicht zum ersten Mal hier in diesem Hause zur Debatte. Wir haben schon damals, als wir ihn das erste Mal gestellt haben, angekündigt, daß wir ihn immer wieder stellen werden. Es war uns durchaus klar, daß nicht gleich beim ersten Mal eine Entscheidung seitens der Abgeordneten der Regierungsfraktionen reif ist.

Ich habe sogar Verständnis dafür, daß sich für die Abgeordneten der Regierungsfraktionen die Interessenlagen durchaus anders darstellen, daß man hier ein größeres Verständnis für die Situation der Regierung und der handelnden Personen in diesem Bereich hat. Ich habe durchaus auch Verständnis dafür, daß man Sorge hat, daß ein solcher Untersuchungsausschuß in seinem Ergebnis, aber vielleicht auch schon in seiner Führung Schatten auf die Parteien werfen könnte, deren Regierungsangehörige im Zentrum der Untersuchung stehen. Es wäre ein Unsinn, das einfach so wegschieben zu wollen. Ich verstehe das durchaus, aber ich habe trotzdem die Hoffnung, daß es bei Ihnen noch zu einem Umdenken im Zusammenhang mit einem solchen Untersuchungsausschuß kommt.

Erstens: Es kann nicht sein, daß Sie glauben, daß das Instrumentarium eines Untersuchungsausschusses praktisch nicht eingesetzt werden soll, daß es totes Recht ist – dieser Begriff ist


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