Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 224

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Auch hier bitte ich im Falle der Zustimmung um ein bejahendes Zeichen. – Diese Abstimmung endet mit Mehrheit für Titel und Eingang des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes.

Damit ist die zweite Lesung beendet.

Wir stimmen nun in dritter Lesung über den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

Ich bitte im Falle Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abzustimmen ist schließlich über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gaugg und Genossen betreffend umfassende Attraktivierung der Lehre.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag des Abgeordneten Gaugg zustimmen, um ein Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 458/A der Abgeordneten Franz Hums, Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend Bahn-Betriebsverfassungsgesetz – BBVG (724 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Ein Vorschlag auf Berichterstattung liegt nicht vor.

Damit gehen wir gleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Meisinger. Die Redezeit ist auf 6 Minuten eingestellt. – Bitte.

21.33

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Nach dem Post-Betriebsverfassungsgesetz vor einem Jahr steht nun das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz zur Behandlung. Es betrifft die 58 000 noch verbliebenen ÖBB-Bediensteten.

In den letzten eineinhalb Jahren sind in diesem Bereich ungefähr 8 000 Eisenbahner – zum Teil auf eine sehr zweifelhafte und unschöne Art – abgebaut worden. Auf der anderen Seite wird per 1. August 1997 der Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen von drei auf fünf Mitglieder großzügig aufgestockt. Das geschieht natürlich nach dem gewohnten parteipolitischen Proporz: drei Rote, zwei Schwarze – wie eben auch schon in der Vergangenheit.

Geschätzte Damen und Herren! Das ist die gewohnte Versorgungspolitik der Regierung für ihre Auslaufmodelle. Zu diesen Auswüchsen gibt es, wie nicht anders zu erwarten, keinen Aufschrei von den sozialistischen Eisenbahnergewerkschaftern und Personalvertretern, nicht einmal zumindest eine kritische Anmerkung, daß das nicht im Sinne einer wirtschaftlichen Führung des Betriebes sei.

Genau dort setzt aber meine Kritik ein. Ich finde, daß dieses geplante Betriebsverfassungsgesetz nicht notwendig wäre, denn dieser gegenüber dem Allgemeinen Arbeitsverfassungsgesetz bis zum Zweieinhalbfachen aufgeblähte, abgehobene sozialistische Personalvertretungskörper wird mit diesem Gesetz für immer abgesichert werden. Daher auch dieses diskrete Stillschweigen zu den Tausenden freigesetzten Arbeitnehmern im Bahnbereich auf der einen Seite und dem großzügigen Postenschacher in der Vorstandsetage auf der anderen Seite.


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