Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 72

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

anderem auch das Betriebsanlagenrecht umfaßt, mit dem ich mich ein wenig beschäftigen möchte.

Das Motto dieser Novelle des Betriebsanlagenrechtes heißt "Verfahrenskonzentration, Beschleunigung und Vereinfachung". Die Zielsetzung ist ganz einfach, Betriebsgründungen zu erleichtern und Betriebsansiedelungen schneller möglich zu machen, um damit auch die Konkurrenzfähigkeit unseres Standortes sicherzustellen.

Wir erhoffen uns – das ist in den Zwischenrufen bereits deutlich geworden – von diesen Maßnahmen natürlich Arbeitsplatzerhaltung und Arbeitsplatzbeschaffung. Das ist bei dieser Gewerbeordnung und natürlich auch bei der Änderung des Betriebsanlagenrechtes unser zentrales Ziel.

Meine Damen und Herren! Natürlich soll es auch einen zusätzlichen Effekt geben, nämlich den, daß wir trotz der Beschleunigungs- und Vereinfachungstendenzen dieses Anlagenrechtes auch die Belange des Umweltschutzes und der Anrainerrechte nicht außer acht lassen. Allerdings – und das ist heute schon zum Ausdruck gekommen –: Schnelligkeit und Eloquenz werden die Voraussetzungen dafür sein, daß Unternehmer in Zukunft bestehen können, aber mit Aufhalten und Schlangestehen bei Gewerbebehörden wird das sicherlich nicht möglich sein.

Erstens sind wir daher für eine Neugestaltung des vereinfachten Verfahrens eingetreten. Es wird möglich sein, eine wesentlich größere Anzahl von Betrieben diesem vereinfachten Verfahren unterliegen zu lassen. Wir haben – im Gegensatz zur Behauptung von Frau Petrovic – die Entscheidungsfrist der Behörde auf drei Monate verkürzt. Diese Maßnahme wird die Effizienz der Behörde steigern – das ist selbstverständlich –, und wir müssen auch festhalten, daß es derzeit Verfahren gibt, deren Dauer sich nicht in Monats-, sondern in Jahreszeiträumen rechnet.

Zweitens ist dazu zu sagen, daß der Neugestaltung der Regelungen zum Schutz der Umwelt und der Nachbarn vor allem durch eine Negativliste von jenen Betrieben, die keinesfalls diesem vereinfachten Verfahren unterliegen können, ganz deutlich Rechnung getragen wird. Diese Negativliste wird nicht vom Minister für wirtschaftliche Angelegenheiten alleine, sondern in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für Gesundheit und den Verantwortlichen für Umwelt und Familie erstellt, und daher wird auch sichergestellt sein, daß es zu einer vernünftigen Auslese kommt. Ich persönlich finde es auch wichtig zu sagen, daß es zur Einführung einer Kundmachungs- und Anhörungspflicht für die Anrainer kommt.

Die Grünen kritisieren, daß auf diesem Gebiet zu wenig geschehe. Dazu muß man aber schon folgendes sagen: Derzeit gibt es diesbezüglich überhaupt keine Regelung, wir führen das neu ein. Es wird die Möglichkeit geben, daß man sich in diesem Verfahren auch als Anrainer zu Wort meldet und einbringt.

Abgeordneter Barmüller meinte auch, die Rechte der Anrainer würden geschmälert. Wenn ich mir aber die politische Werbung, die Aussagen des LIF etwa zur Frage der Öffnungszeiten von Gastgärten anschaue, muß ich feststellen: Da kann ich nichts von Anrainerschutz seitens der Liberalen bemerken; da kann es ihnen nicht gar nicht anrainerunfreundlich genug sein! (Abg. Dr. Fekter: Die Liberalen, widersprüchlich auf allen Ebenen!)

Ich glaube daher, daß das nicht der richtige Weg ist. Der richtige Weg kann doch nur sein, daß man beides im Auge behält, und das ist eben dieser Spagat, der zu machen ist: einerseits schnell die Verfahren abzuwickeln, andererseits auf die Gesundheit der Konsumenten zu achten und die Sorgen der Anrainer zu hören. Daher haben wir bei dieser Gastgartengeschichte eine Regelung gefunden, die uns aufgezwungen wurde, denn der Verfassungsgerichtshof hat die bestehende Regelung aufgehoben. Daher mußte seit dem Jahre 1993 die Eröffnung privater Gastgärten einzeln genehmigt werden.

Nunmehr, so meine ich, haben wir eine günstige Lösung gefunden, bei der es dazu kommt, daß eben von 9 bis 22 Uhr – das ist für mich auch als Tourismusprecher meiner Partei wichtig – die Gastgärten, auch die privaten, geöffnet sein können. Allerdings ist es mit einer Einzelgenehmigung möglich, den Gastgarten längere Zeit offenzuhalten, es kann aber auch der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite