Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 73

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Landeshauptmann eine Verordnung erlassen, daß er in bestimmten Gebieten eine längere Öffnungszeit, unter Umständen aber auch eine kürzere Öffnungszeit, zuläßt. – Das ist eben wieder dieser Spagat, von dem ich schon gesprochen habe: auf der einen Seite Anrainerschutz, auf der anderen Seite die Möglichkeit für das Gewerbe, sich entsprechend zu entwickeln.

Meine Damen und Herren! Zur Verfahrenskonzentration sei noch angemerkt, daß auf Bundesebene alle relevanten Verfahren – egal, ob das jetzt das Luftreinhaltegesetz, die Abfallwirtschaft, das Forstgesetz, den ArbeitnehmerInnenschutz oder das Wasserrecht betrifft – von der Gewerbebehörde abgewickelt und koordiniert werden. Das richtet sich eigentlich an die Länder, damit diese sich nunmehr in einem 15a-Vertrag dazu bekennen, diese Koordinierung auch auf Landesebene durchführen. Herr Bundesminister! Dann, so glaube ich, haben wir aus dieser Sache eine runde Angelegenheit gemacht, sodaß es einen vernünftigen Verfahrensablauf geben kann.

Noch einige wichtige Punkte, so etwa die Frage der Betriebsaufnahme, die bereits nach Vorliegen der Genehmigung in erster Instanz möglich ist – außer es gibt einen Einspruch des Arbeitsinspektors wegen gesundheitsgefährdender Gründe. Weiters scheint mir die Frage wichtig zu sein – eben als jemand, der sich mit touristischen Problemen auseinandersetzt –: Wie geht man bei der Übergabe bestehender Gastbetriebe vor? Da gibt es nicht unbeträchtliche Probleme. Jetzt ist das so geregelt, daß dann, wenn es einmal eine Konzession gibt, diese auch zugleich die Betriebsgenehmigung ist. Damit können wir vor allem im ländlichen Raum, wo es große Probleme bezüglich Übernahme gibt, einen weiteren wichtigen Schritt setzen.

Noch eine Bemerkung zur Frage der Nahversorgung. Das ist jetzt auch in dieser Gewerbeordnung und im Anlagenrecht geregelt, und das scheint mir sehr wichtig zu sein. Generell: Die Nahversorgung ist der Bevölkerung ein besonderes Anliegen. Es gibt ja die Problematik des Baus von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese", wobei festgelegt wurde, daß bei der Genehmigung darauf Rücksicht genommen werden muß, ob der Standort entsprechend gewidmet ist, und wenn diese Betriebsanlage größer als 800 Quadratmeter ist, ist zusätzlich die Prüfung durchzuführen, ob die Nahversorgung gefährdet ist beziehungsweise ob es negative Beschäftigungseffekte gibt.

Die zweite Seite der Medaille bei der Nahversorgung ist jener Bereich, wo sie uns wegbricht, wo sie zusammenbricht. Dort wird nun die Möglichkeit geschaffen, daß, wenn es im Ortsgebiet keinen Lebensmittelhändler mehr gibt, ganz einfach der Gastwirt die Möglichkeit der Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs hat. (Abg. Rossmann: Aber nur, wenn es der Landeshauptmann will!) – Selbstverständlich, wenn es der Landeshauptmann will! Ich gehe natürlich davon aus, daß jeder Landeshauptmann daran interessiert ist, daß in jeder seiner Gemeinden, in jedem Ortsgebiet die Menschen die Möglichkeit haben, Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs einzukaufen.

Meine Damen und Herren! Die Gewerberechtsnovelle 1997 ist nach der Novelle 1992 ein weiterer richtiger Schritt in die richtige Richtung, und sie beinhaltet Erleichterung beim Zugang zum Gewerbe, breitere Tätigkeitsfelder, schnellere Verfahren, Maßnahmen, die zu mehr Unternehmensgründungen und Arbeitsplätzen sowie zu einer Verbesserung des Wirtschaftsstandortes Österreich führen sollen. Daher werden wir Sozialdemokraten dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Rossmann. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 6 Minuten. – Bitte.

12.48

Abgeordnete Mares Rossmann (Freiheitliche): Hohes Haus! Werter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vizepräsidentin der Österreichischen Wirtschaftskammer hat ihre Innungsmeister für deren Mitarbeit gelobt. Sie hat in diesem Zusammenhang einen Innungsmeister ganz besonders gelobt, und zwar den der Zahntechniker. Er hat ihr nämlich sozusagen als verlängerter Arm ihrer Gedankenwelt und ihrer Einzementierung in das Wirt


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