Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 118

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Ich ersuche Sie noch einmal eindringlich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Haller ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ebenso ist das Verlangen auf namentliche Abstimmung ausreichend unterstützt. Es wird also am Ende dieses Tagesordnungspunktes die verlangte namentliche Abstimmung voraussichtlich durch Aufruf der Abgeordneten stattfinden.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Karl Freund. Er hat das Wort.

17.53

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Durch das Infrastrukturfinanzierungsgesetz wird auch ein Fruchtgenußvertrag zwischen dem Bund und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft abgeschlossen. Dieser Vertrag besagt, daß der Bund, also die Republik Österreich, Eigentümer und Nutzungsberechtigter von zirka 1 200 Kilometern Bundesautobahn und Bundesstraßen sowie Brücken, Tunnels und Gebirgspässen ist.

Mit Wirkung 1. Jänner 1997 wird an die ASFINAG das Recht des Fruchtgenusses an allen Grundflächen, baulichem Zubehör und Einrichtungen, die gemäß § 3 Bundesstraßengesetz 1971 Bestandteil dieser Bundesstraßen sind, übertragen. Auch die Liegenschaften des Straßenerhaltungsdienstes und der Autobahnmeistereien fallen darunter.

Die ASFINAG bleibt zu 100 Prozent im Bundesbesitz und wird nach der Ausgliederung statt wie bisher vom Finanzministerium schwerpunktmäßig vom Wirtschaftsministerium vertreten.

Der Bund räumt der ASFINAG insbesondere das Recht ein, die Einhebung von Benützungsgebühren und Mauten von sämtlichen Nutzern der übertragenen Straßen vorzunehmen.

Hier im Nationalrat wurde beschlossen, für alle PKW und LKW eine fahrleistungsabhängige Abgabe pro Kilometer auf Autobahnen, das sogenannte Road-Pricing, einzuführen. Dagegen regt sich in der Bevölkerung größter Widerstand (Abg. Haller: Mit Recht!) , dem ich mich anschließe. Kostenwahrheit ist aber anzustreben. Die Vignette als Abgabeform hat sich bewährt. Es ist nicht so, wie von Frau Haller gemeint wird, es wäre viel schiefgelaufen. Sie hat übrigens in ihrem Debattenbeitrag nicht gesagt, wie man ihrer Ansicht nach die Autobahnen finanzieren und die notwendigen Sanierungen vorantreiben soll (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Durch die Mineralölsteuer! – Abg. Meisinger: Mineralölsteuer!) , denn je nachdem, mit welchem System man ein Road-Pricing installiert (weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen) – ich habe aber nichts darüber gehört von der Frau Kollegin –, werden unterschiedliche Kosten genannt. (Abg. Haller: Ich habe das das letzte Mal schon ausgeführt!) Ein vollelektronisches Mautsystem hätte Investitionskosten von mindestens 3,6 Milliarden Schilling und jährliche Betriebskosten von 1,3 Milliarden Schilling zur Folge, und das bei einem jährlichen Ertrag von 3,2 Milliarden Schilling. Der ÖAMTC spricht sogar von rund 10 Milliarden Schilling für Investitionen und einem Betrag von 1,5 Milliarden Schilling für den jährlichen Betrieb.

Bisher kann auch niemand die Frage beantworten, wie denn der Datenschutz in einem solchen System gewährleistet werden soll. Laut ÖAMTC würde es alleine auf der Südosttangente in Wien jährlich 50 000 Fehlbuchungen geben, die jemand korrigieren müßte. Und seien wir doch ehrlich: Wenn die Infrastruktur einmal steht, dann haben wir in wenigen Jahren wieder die Diskussion um das Road-Pricing für den PKW, eine Diskussion, die uns sicherlich nicht weiterbringt.

Bei der LKW-Road-Pricing-Lösung wäre mit einer massiven Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Bundesstraßen zu rechnen. Dieser Umstand ist nämlich jetzt schon zu beklagen, so zum Beispiel auf der Innviertler Fernstraße B 137 zwischen Wels und Schärding. Insbesondere ausländische LKW weichen auf diese Bundesstraße aus, da die Grenzkontrollen bei Schärding-


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