Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 119

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Neuhaus nicht so rigoros sind wie beim Autobahngrenzübergang Suben und dort mit langen Stehzeiten zu rechnen ist.

Die Verkehrssicherheit würde darunter sicherlich sehr leiden. Darauf muß der Herr Verkehrsminister eine Antwort geben, denn mit einer Zunahme von Opfern aufgrund der Verlagerung des Schwerverkehrs von der Autobahn auf die Bundesstraße wäre zu rechnen, das würde sicherlich unfallträchtiger sein als die sicheren oder doch relativ sicheren Autobahnen. Ohne begleitende Maßnahmen wäre also mit dem LKW-Road-Pricing die Situation auf den Bundesstraßen katastrophal. Ich fordere jetzt schon ein Fahrverbot für LKW im Durchzugsverkehr auf der B 137.

Der Wirtschaftsminister berichtete im Bautenausschuß von den Einnahmen aus der Mautvignette, die bisher 1,3 Milliarden Schilling betrugen und für Autobahnlückenschließungen eingesetzt werden konnten, insbesondere auch für wichtige Sanierungen auf unseren Autobahnen. Vermehrte Geldmittel müssen auch in Zukunft Verwendung für Sanierungen und Autobahnlückenschließungen finden.

Mit dem neuen Gesetz, meine sehr geschätzten Damen und Herren, hat der Wirtschaftsminister das Recht, Zielvorgaben zu setzen und eine begleitende Kontrolle durchzuführen. Die Erlassung der anzuwendenden Vorschriften bleibt ihm vorbehalten.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Lückenschluß der Autobahnen und die Erhaltung unseres Bundesstraßensystems kosten viel Geld; Geld, das für die Sicherung von Arbeitsplätzen und für die Verbesserung der Infrastruktur Österreichs gut angelegt ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kaipel. Er hat das Wort.

17.58

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Erfahrungen mit dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 haben uns dazu veranlaßt, eine weitere Novelle vorzubereiten, die wir heute beschließen wollen. Im wesentlichen haben wir heute schon gehört, welche Neuerungen es geben wird. Ich darf sie kurz wiederholen.

Die wichtigsten Inhalte werden sein: die Umstellung der Gültigkeitsdauer der Wochenvignette, die Verbesserung der Ausnahmeregelung für Behinderte, die Änderung bei Überwachung und Strafe beziehungsweise die Befreiung für Beiwagen bei einspurigen Kraftfahrzeugen.

Ab 1998 wird es die flexible Wochenvignette geben. Damit wurde auch dem Wunsch der Tourismuswirtschaft entsprochen. Erlösveränderungen daraus wird es keine geben. Ich glaube aber, daß sich die Akzeptanz für dieses Pickerl durch diese Änderung doch verbessern wird.

Ein weiterer Schwerpunkt gilt den Behinderten: Für diese wird es die Vignette kostenlos geben. Der Bezug wird an den Behindertenpaß gebunden sein. Es wird damit zweifellos ein erhöhter administrativer Aufwand für unsere Sozialämter entstehen, jedoch ein geringerer Aufwand für die Bundesstraßengesellschaften.

Zur ursprünglich geplanten Ein-Monats-Vignette wird es mangels vernünftiger Kostengestaltung nun nicht mehr kommen, sodaß es bei der Zwei-Monate-Vignette bleiben wird.

Auch die Grenzregelung wurde, wie schon gehört, gestrichen. Der Herr Bundesminister wurde durch eine Entschließung aufgefordert, eine verfassungskonforme und schengenkonforme Regelung vorzubereiten.

Die Frage Road-Pricing konnte leider bis jetzt nicht geklärt werden. Es wird eine Lösung bis zum Herbst angestrebt, eine Lösung auch im Hinblick auf die durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Passagen. Bekanntlich ermächtigt die jetzige Bestimmung den Wirtschaftsminister, festzulegen, welche Straßen bemautet werden sollen. Für den Verfassungsgerichtshof ist zu wenig klar geregelt, nach welchen Kriterien dies geschehen soll.


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