Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 34

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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Diese Zeitungsmeldungen sind mir nicht bekannt, ich kann daher nicht darauf Bezug nehmen. Ich werde mich kundig machen, und sollte diesbezüglich eine Reaktion notwendig sein, wird sie durch mich erfolgen. Ich kenne diese Information nicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Kollegin Motter, bitte.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Bis wann setzen Sie ganz konkret einen ersten Schritt, insbesondere für Kassenverträge für Gruppenpraxen, um eine verbesserte Stellung von privaten Leistungsanbietern im niedergelassenen Bereich gegenüber Krankenanstalten und kasseneigenen Ambulatorien herbeizuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Minister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir hatten schon mehrmals Gelegenheit, über diese Frage zu reden. Ich möchte noch einmal betonen, daß ich die Gruppenpraxen als eine sinnvolle Ergänzung unseres gesamten Leistungsangebotes sehe. Sie müssen aber dabei bestimmte Funktionen erfüllen. Es bedarf dabei eines Interessenausgleiches aller Betroffenen. Aus meiner Sicht muß es in erster Linie zum Wohle der Patienten sein, wenn überall dort, wo eine umfassende regionale medizinische Versorgung nicht gegeben ist, durch die Einführung derartiger Praxen eine entsprechende Qualitätssicherung für Patienten erfolgt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Dr. Pittermann.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Frau Bundesministerin! Die Höhe der Einzahlungen des Hauptverbandes in den Spitalsfonds errechnete sich aufgrund der Leistungen der vergangenen Jahre. Ist es daher nicht eine eklatante Benachteiligung der Sozialversicherung, die zu gravierenden Finanzierungsproblemen der Krankenversicherung führen könnte, wenn jetzt das Leistungsverhalten, nämlich durch die massive Auslagerung vorher erbrachter Spitalsleistungen, erheblich verändert wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! An eine vollständige Auslagerung aller ambulanten Leistungen aus den Krankenanstalten ist im Rahmen der laufenden Reform auch aus meiner Sicht in keiner Weise gedacht. Eine finanzielle Bewertung einer solchen Verschiebung ist daher auch nicht aktuell. Das gesundheitspolitische Ziel der Reform besteht darin – ich wiederhole mich –, sicherzustellen, daß Leistungen dort erbracht werden, wo sie sowohl nach medizinisch-qualitativen als auch nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Patienten am optimalsten geleistet werden können. Und es ist der ehrgeizige Auftrag, dies in der Umsetzung der Reform zu erreichen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Damit haben wir die Fragestunde beendet.

Ich danke der Frau Bundesministerin und möchte ihr bei dieser Gelegenheit auch zum heutigen Geburtstag sehr herzlich gratulieren. (Allgemeiner Beifall.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.


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