Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 256

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Franz Lafer und Kollegen zur Regierungsvorlage (746 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (774 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem die Regierungsvorlage (746 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (774 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitsgesetz geändert wird

§ 13 lautet:

"§ 13: Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates, durch Verordnung eine internationale Organisation, die der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit von Behörden im Bereich der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 dient, zur Sicherheitsorganisation zu erklären, wenn

1. anzunehmen ist, daß die Zusammenarbeit mit dieser Organisation wesentlich zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 beiträgt, und

2. gegen eine solche Zusammenarbeit keine Bedenken aus den Gründen des § 8 Abs. 2 oder 3 bestehen."

*****

Herr Bundesminister! Ich darf Sie auf dieses unser Anliegen hinweisen. Es sollte im Rahmen des Hauptausschusses die Möglichkeit bestehen, mitzuwirken und zu wissen, welche dieser internationalen Organisationen überhaupt gemeint sind, um das Parlament dann auch jeweils davon in Kenntnis zu setzen.

Zweitens haben wir bei diesem Gesetz auch die Kostenfrage angesprochen. Bezüglich der Kosten wird angeführt, daß keine Kosten abschätzbar sind. Laut § 14 des Bundeshaushaltsgesetzes ist es jedoch so, daß für jedes Gesetz unbedingt die Kosten anzuführen sind. Dies ist hier aber nicht der Fall.

Meiner Ansicht nach wird es schon durch die Einsetzung der UVS, der Beschwerdekommissionen in den einzelnen Bundesländern, sicherlich zu einem erhöhten Kostenaufwand kommen. Wenn ich außerdem bedenke, daß in § 5 Abs. 3 Punkt 5 dieser Vorlage auch die Observation angesprochen ist, die ja erforderlich ist, dann behaupte ich, daß es auch dadurch zu wesentlichen Mehrkosten kommen wird, besonders angesichts der momentanen Lage in den einzelnen Landesgendarmeriekommanden. In der Steiermark sind zum Beispiel fünf Personen, die mit Sicherheit nicht in der Lage sind, solche Aufgaben zu übernehmen, für diese Observationsgruppe vorgesehen.

Herr Bundesminister! In diesem Sinne hoffe ich, daß Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen und vielleicht heute auch noch eine Kostenaufstellung bekanntgeben werden – zumindest haben Sie das zugesichert. Dann könnten wir uns ohne weiteres vorstellen, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

2.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Gaál vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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