Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 17

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Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Frau Bundesministerin! Ist durch die Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung die Qualität der ärztlichen, medizinischen und pflegerischen Versorgung in den Krankenanstalten gewährleistet?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Abgeordneter! Die Realisierung der geplanten Maßnahmen wird nach meiner Überzeugung – ich bin überzeugt, auch nach Ihrer – zu keiner Beeinträchtigung des bisherigen Leistungsniveaus führen. Für das Bundesministerium sind daher die Forcierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Gesundheitsinstitutionen und auch die Einführung von Kontrollmechanismen zur Sicherung dieser Versorgungsstandards wesentliche und unabdingbare Begleitmaßnahmen, die mit dieser Reform verbunden sind. Ich werde nachdrücklich dafür sorgen, daß das auch eingehalten wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Dr. Povysil, bitte.

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Frau Ministerin! Warum wird in Österreich statt des veralteten ICD-9-Codes zur Erfassung der medizinischen Leistungen in den Spitälern, der auch die häufigsten Diagnosen, wie zum Beispiel eine einfache Blindarmoperation oder eine Leistenbruchoperation, nicht erfaßt und größte Mängel in der Bepunktung der einzelnen Leistungen aufweist – wie Sie wissen, ist eine beidseitige Halsoperation nur halb so viel bepunktet wie eine einseitige –, nicht der bereits vorhandene anerkannte Leistungskatalog ICPM oder auch ICD 10 verwendet, welcher inhaltlich vollständig ist, der modernen Medizin entspricht und auch eine adäquate Dokumentation ermöglicht? Warum wurde dieser Leistungskatalog nicht gleich in das bestehende Ambulanzsystem eingegliedert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der ICD-10-Code wird 1999 eingeführt. Die jetzige Form entspricht einer langjährigen Vorberatung, und ich glaube, daß damit auch Ihren Intentionen Rechnung getragen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit ist die 1. Frage erledigt. Kollege Guggenberger formuliert die 2. Anfrage. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Frage lautet:

138/M

In welchem zeitlichen Rahmen werden Sie, anknüpfend an das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, auch das Berufsbild und die Berufsausübung anderer, noch nicht gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe in Angriff nehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich hoffe, daß heute in diesem Hohen Haus jenes große Gesetzeswerk beschlossen werden kann, das als Gesundheits- und Krankenpflegegesetz einen wesentlichen Fortschritt in dem von Ihnen angesprochenen Thema bringen wird. Diese Ausbildungsreform kann nach meiner Erfahrung und Überzeugung nur schrittweise erfolgen, da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt, die nicht in einem Schritt gemacht werden kann.

Ich darf daran erinnern, daß als erster Schritt 1990 das Berufsbild des Pflegehelfers und der Pflegehelferin geschaffen wurde, daß wir 1992 das MTD-Gesetz hier beschlossen haben und vor kurzem auch das Hebammengesetz miteinbeziehen konnten – nicht zuletzt aufgrund der EWR- und EU-Bestimmungen.


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