Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 18

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Es gibt einen Vorentwurf für ein neues Gesetz bezüglich des medizinisch-technischen Fachdienstes, der in Beratung steht, jedoch bisher aufgrund der finanziellen Implikationen bei den Ländern auf Ablehnung gestoßen ist. Weitere fachliche Vorarbeiten und die Fortsetzung der bisherigen Aktivitäten hinsichtlich der Reform des medizinisch-technischen Fachdienstes und auch der weiteren Sanitätsdienste, insbesondere der Heilbade- und Heilmasseurausbildung, sind von mir im Rahmen dieser Legislaturperiode geplant.

Was die Zahnarzthelfer und -helferinnen betrifft, ist eine ÖBIG-Studie erarbeitet worden, die die fachliche Grundlage für Gespräche liefern soll. Ebenso ist auch der Beruf des Kardiotechnikers ein bis jetzt noch ungeregelter Bereich, der zunächst im Rahmen des Krankenpflegegesetzes einer Regelung zugeführt werden soll.

Sie sehen anhand dieser Beispiele, daß es eine Fülle von Betroffenheiten gibt, wo man versuchen muß – natürlich auch immer unter Berücksichtigung der finanziellen Implikation –, schrittweise voranzukommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger : Frau Bundesministerin! In letzter Zeit ist öfters von den Rettungssanitätern beziehungsweise deren Bemühungen um eine verbesserte Ausbildung die Rede. Wie schaut in diesem Bereich Ihr Zeitplan in bezug auf eine allfällige neue Regelung aus?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Hinsichtlich der Rettungssanitäter ist eine ÖBIG-Studie in Fertigstellung. Diese wurde schon vor einiger Zeit in Auftrag gegeben. Ich gehe davon aus, daß diese Studie Ende Sommer fertiggestellt sein wird. Sie wird für mich eine Grundlage bei den Verhandlungen hinsichtlich der Verbesserung der Situation der Rettungssanitäter sein. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Situation der hauptberuflich beschäftigten Rettungssanitäter zu sprechen kommen, dürfen aber nicht vergessen, daß es auch freiwillige Helfer in diesem Bereich gibt, die ebenfalls einer entsprechenden Unterstützung und Ausbildung bedürfen. Ich glaube, es ist zu betonen, daß es gerade in diesem Bereich ohne die ehrenamtliche Tätigkeit, ohne das große Engagement nicht möglich wäre, den vielfältigen Aufgaben Rechnung zu tragen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage: Kollege Mag. Haupt.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es freut mich, daß Sie Ihre vor drei Wochen im Fernsehen formulierte Meinung nun doch revidiert haben und der ÖBIG-Studie als Grundlage für das Berufsbild des Rettungssanitäters nähertreten.

Ich möchte von Ihnen nunmehr wissen: Welchen Zeithorizont werden Sie für diese Maßnahmen von sich aus vorsehen? Es ist ja bekannt, daß einerseits auf der Seite der Mediziner berechtigte Forderungen bezüglich der Sanitäterausbildung bestehen, weil bei den Patienten vermeidbare Schäden bis hin zu Todesfällen auftreten, andererseits auch im Bereich der im Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen tätigen Angehörigen des Sanitätsberufes beziehungsweise der Freiwilligen der Ruf nach diesem Berufsbild immer lauter wird. In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein solches bereits.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Soweit ich mich erinnern kann, habe ich auch in diesem Fernsehinterview auf die ÖBIG-Studie verwiesen. Meine Absicht ist, diese Frage in der laufenden Legislaturperiode einer Lösung zuzuführen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Schuster, bitte.


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