Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 26

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steht.)  – Verzeihung. Jetzt war ich total verwirrt, ich habe Sie dort gesucht. (Heiterkeit. – Abg. Haigermoser: Peter wechselt so oft die Partei, er weiß auch nicht, wohin er soll!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist der Herr Finanzminister!

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger (fortsetzend): Herr Abgeordneter! Dadurch, daß ich nicht den Blickkontakt mit Ihnen gefunden habe, wollte ich Ihnen in keiner Weise nahetreten.

Es liegt in der Natur der Sache, daß zu steuerlichen Maßnahmen, die einen weiter gehenden Eingriff in die geltende Rechtslage mit sich bringen, immer wieder eine Reihe von Steuerexperten Bedenken und unterschiedliche Meinungen anmelden. Im konkreten Fall handelt es sich aber keinesfalls um eine auch nur einigermaßen geschlossene Meinung von Steuerrechtsexperten, die sich aus schwerwiegenden Bedenken gegen die Neuregelung der Mindest-KöSt ausgesprochen haben.

Einigermaßen erstaunt bin ich über Ihre Behauptung, daß auch Beamte meines Hauses diesbezüglich schwerwiegende Bedenken hätten. Eine öffentliche Meinungsäußerung ist mir nicht bekannt, auch keine private mir gegenüber, außer einer einzigen von einem Experten der Steuersektion, der mit der legistischen Ausarbeitung der Neuregelung beauftragt war und einen, wie ich glaube, argumentativ sehr klugen Beitrag in der "Österreichischen Steuerzeitung", Heft 13/1997, verfaßt hat.

Ich vertrete die Ansicht, daß die Neuregelung den Aussagen und dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 24. Jänner 1997 entspricht, und meine, daß man davon ausgehen kann, daß sich der Verfassungsgerichtshof im erwähnten Erkenntnis keinesfalls dahin gehend ausgesprochen hat, daß die Mindestkörperschaftsteuer an und für sich nicht möglich ist, sondern daß sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden muß.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter: Herr Bundesminister! Die Bundesregierung verfolgt ein Konzept zur Jungunternehmerförderung. Junge Unternehmen sind durch Kapital- und Liquiditätsenge gekennzeichnet. Sind Sie der Auffassung, daß die Mindestkörperschaftsteuer für Jungunternehmer eine Jungunternehmerförderung darstellt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Wir haben auch in den parlamentarischen Verhandlungen den Steuersatz für Jungunternehmen für das erste Jahr so belassen, wie er war. Ich glaube, daß das durchaus eine Jungunternehmerförderung darstellt, meine aber auch, daß Jungunternehmerförderung nicht allein durch steuerliche Maßnahmen erfolgen kann, sondern daß es dazu auch vieler anderer Maßnahmen, die es durchaus gibt, bedarf. Eine Reihe von Ländern haben in den Bereichen Betriebsgründung und -ansiedlung bestimmte Maßnahmen gesetzt. Und all das muß als Ganzes gesehen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Hagenhofer, bitte.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Bundesminister! Der Verfassungsgerichtshof hat die Mindestkörperschaftsteuer aufgehoben. Können Sie uns bitte die Summe der Steuerausfälle, die dadurch entstanden sind, nennen beziehungsweise sagen, durch welche Maßnahmen diese kompensiert werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: An und für sich mußte im Rahmen der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof mit einem Steuerausfall von 2,5 Milliarden Schilling gerechnet werden. Durch die Neuregelung, die ja bereits beschlossen wurde, ist jener steuerliche Ertrag möglich, der im Budget 1997 vorgesehen war, nämlich ein Ertrag in einer


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