Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 82

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des festlegt: Wenn mehrere Unternehmen Angebote zu gleichen Konditionen legen, dann bekommt das Unternehmen mit der höchsten Frauenbeschäftigungsquote den Zuschlag. (Abg. Mag. Posch: Das war gemeint!) So aber, wie es jetzt im Volksbegehren steht, wird es nicht vollziehbar sein. (Abg. Mag. Posch: So war es gemeint! – Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek. )

Es steht aber anders darin, Herr Kollege, und ich habe als Wirtschaftssprecher meiner Fraktion im Hohen Haus die Aufgabe, den Text so, wie er vorliegt, in ökonomischer Hinsicht zu analysieren!

Was im zweiten Punkt bezweckt wird, nämlich gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, ist zwar – Gott sei Dank – in einem Gesetz festgeschrieben, aber leider noch nicht Realität geworden. Dabei geht es tatsächlich um eine ökonomische Frage, in der wir mehr politischen Druck erzeugen müssen. In dieser Hinsicht müssen wir vor allem – deshalb habe ich gesagt, daß Frauenpolitik weitgehend auch Männerangelegenheit ist – in den Köpfen der Männer eine Veränderung bewirken. Darauf kommt es an, meine Damen und Herren! (Beifall beim Liberalen Forum und der Abg. Ing. Langthaler. )

Ich muß als Ökonom aber unmißverständlich hinzufügen, daß ein jährlich an die Lebenshaltungskosten angeglichener Brutto-Mindestlohn von 15 000 S auf nichts anderes hinausliefe als auf eine Einkommensanpassung nach Art der "scala mobile", die in Italien 20 Jahre lang wirksam war und zu furchtbar hoher Inflation geführt hat. Genauso verhält es sich mit dem gestern von Kollegen Ofner eingebrachten Antrag der Freiheitlichen zur Pensionssicherung: So gut er auch gemeint sein mag, so unrealistisch ist er aus ökonomischer Sicht, weil niemand versprechen kann, daß sich der Lebenshaltungskostenindex und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes parallel entwickeln. Der zweite Punkt des Volksbegehrens enthält daher Versprechungen, die ökonomisch nicht umsetzbar sind. Ich warne Sie davor, in diese Richtung zu marschieren, weil das gegenüber der ökonomischen Realität nicht durchsetzbar ist. (Abg. Öllinger: Kollege Peter! Sind 15 000 S zuviel für 40 Stunden Arbeit?)

Nein! Herr Kollege Öllinger! 15 000 S brutto, das ist sehr, sehr wenig. Aber das Problem besteht darin, daß Arbeitskosten nur in gewissem Umfang darstellbar sind. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. ) Wir können uns Arbeitskosten als Ziel setzen, wir können uns Bruttolöhne als Ziel setzen, oder wir können die Arbeitskosten gleich lassen und über Auslagerung von Lohnnebenkosten-Bestandteilen die Bruttolöhne sogar anheben – dafür habe ich mich immer wieder im Hohen Haus eingesetzt. Aber es wäre meiner Ansicht nach unseriös, absolute ökonomische Zahlen in dieser Form festzulegen. Ich betrachte es als meine Verantwortung, das hier in aller Seriosität zu sagen. (Abg. Öllinger: Betrachten Sie das als soziale Vorgangsweise? – Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. )

Herr Kollege Posch! Die Volkswirtschaft ist nichts anderes als die Summe der Betriebswirtschaften. Wenn die Betriebswirtschaften nicht funktionieren, wird auch die Volkswirtschaft nicht funktionieren, denn Beschäftigung findet im volkswirtschaftlichen Rahmen innerhalb der Betriebswirtschaften statt. Wenn Sie Betriebswirtschaften mit Kosten und Vorschriften überlasten, die auf dem Markt nicht darstellbar sind, werden Sie das Ergebnis herbeiführen, das wir heute erreicht haben: eine bedauernswerte Unterbeschäftigung, die mir große Sorgen macht!

Einige wenige Sätze zum achten Punkt des Volksbegehrens: Darin geht es um den gesetzlich garantierten Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollarbeitszeit. – Aus ökonomischer Sicht bedeutet die Umsetzung eines solchen sozialpolitischen Zieles nichts anderes als eine mindestens sechsjährige Unkündbarkeit. Dazu steht im Gegensatz, daß wir heute über unsere Möglichkeiten diskutieren, im öffentlichen Dienst Pragmatisierungen und Definitivstellungen schrittweise zurückzudrängen, um mehr Flexibilität im Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Daher halte ich die Diskussion darüber für notwendig, inwieweit eine solche Forderung umsetzbar wäre.

Der neunte Punkt sieht die Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen vor und enthält damit eine der Schutzbestimmungen, die vordergründig sehr gut klingen und sich argumentativ begründen lassen. Ich weise jedoch darauf hin, daß Schutzbe


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