Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 157

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Respekt gebührt aber Frau Kollegin Partik-Pablé, denn sie hat in allen Gesprächen, in der gesamten Diskussion nie ein Hehl aus ihrer Haltung gemacht. Sie ist der Auffassung, daß wir unserer Exekutive und allen, die Verantwortung tragen, diese Instrumentarien in die Hand geben müssen. Sie ist sich als Richterin sicher, daß die Justiz in Zusammenarbeit mit der Exekutive die Regeln genau beachten wird, unter denen dieses Gesetz in die Exekutive und in die Justiz Eingang finden wird.

Kollegin Schmidt – es hat mich fast amüsiert, daß eine ausgebildete Juristin sich einer solchen Diktion bedient, und ich unterstelle einmal, daß sie es bewußt getan hat – spricht sehr flott von Autodieben, Hendldieben und ähnlichen, die es mit den neuen Instrumentarien zu bekämpfen gelte. – Ich fasse es nicht! Die bodenlose Frechheit dieser Argumentation besteht darin, den Menschen, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen, die Gefahren zu verniedlichen und die organisierte Kriminalität in einer Form darzustellen, wie es sie in der Realität nicht gibt. Das lehnen wir ab! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Leikam. )

Wenn Kollegin Schmidt aber aufzuzählen beginnt, wer angeblich aller gegen dieses Instrumentarium sei, dann ist es leicht, sie zu widerlegen. Unter anderem hat sie behauptet, die Richter seien dagegen. Ich rufe den Präsidenten der Richtervereinigung, Dr. Josef Klingler, zum Zeugen auf. Er antwortet in den "Salzburger Nachrichten" vom Freitag, dem 4. Juli 1997, auf die Frage: "Die Position der Richter zu Lauschangriff und Rasterfahndung ist – trotz zahlreicher Grundrechts-Bedenken – demnach unverändert? – Klingler: Wir sind unverändert dafür. So einfach ist es nicht, daß man sagt, die Bedrohung kommt nicht mehr vom organisierten Verbrechen, sondern von staatlichen Organen."

Kollegin Schmidt tritt also ans Rednerpult und behauptet etwas wider besseres Wissen – ich sage das einmal, sie weiß es nämlich wirklich besser –, nur um in der Argumentation auf sehr perfide Art und Weise all das, was heute zum Beschluß ansteht, madig zu machen. Das lehnen wir ab! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Leikam. )

Besonders herzig hat sich in dieser Angelegenheit Kollegin Stoisits verhalten. (Zwischenrufe.) Ich zitiere, was sie vor wenigen Minuten hier gesagt hat: Es gibt keine organisierte Kriminalität in Österreich. – Na bitte, habe ich mir gedacht – ich war darauf vorbereitet, denn so etwas hatte ich vermutet –, dann nehme ich eben die Analyse über die organisierte Kriminalität in Österreich im Jahr 1996, herausgegeben von der Europäischen Union, zur Hand.

Ich zitiere für Kollegin Stoisits – sie hat es vorgezogen, jetzt nicht anwesend zu sein und mir nicht zuzuhören – einige Passagen aus diesem Elaborat Österreich betreffend, um ihr zu zeigen, daß es die organisierte Kriminalität in Österreich gibt und daß es daher auch notwendig ist, sie zu bekämpfen: Die Aktivitäten krimineller Gruppierungen aus Albanien und dem ehemaligen Jugoslawien haben 1996 in Österreich zugenommen. Slowakische, bulgarische, tschechische und ungarische Gruppen konnten starke Strukturen in Österreich aufbauen. Kriminelle Gruppierungen aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sind in Österreich aktiv. Türkische kriminelle organisierte Gruppierungen sind hauptsächlich am Drogenhandel beteiligt. Camorra-Mitglieder sind in drei österreichischen Bundesländern aktiv. Rumänische Gruppierungen benutzen Wien als Stützpunkt.

Laut Kollegin Stoisits gibt es die organisierte Kriminalität in Österreich nicht! Was man nicht wahrhaben will, das nimmt man ganz einfach nicht zur Kenntnis. – Ich sage und die ÖVP sagt: Es gibt sie, sie unterwandert, unterhöhlt und unterminiert unsere Gesellschaft, und wir haben die politische und fachliche Verantwortung, unserer Justiz und unserer Exekutive jene Instrumentarien in die Hand zu geben, damit organisierte Kriminalität und Terrorismus in diesem Land bekämpft werden! (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zuversichtlich, daß dieses Land mit der Beschlußfassung über dieses Gesetzeswerk der Exekutive und der Justiz Möglichkeiten zur Verfügung stellt, über die zu urteilen wir nach ein paar Jahren der Überprüfung in der Lage sein werden. Ich sehe guten Grund zu der Annahme, daß das Urteil


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