Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 180

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verfolgt haben, einen sehr guten Dienst erwiesen hat. Wir haben über mehrere Stunden sehr viele, sehr ruhige, sachlich orientierte Redebeiträge gehört. Und ich glaube, das ist das Wesentliche, daß man in einer sehr sensiblen Thematik nicht die Nerven wegschmeißt, sondern kühl diskutiert, und das ist geschehen.

Einige Redner, wie zum Beispiel Frau Kollegin Schmidt, haben gesagt, daß viele Experten mit dem vorliegenden Ergebnis nicht zufrieden seien. – Frau Kollegin Schmidt, das mag so sein. Es wird immer Themenbereiche geben, wo es Pro- und Kontra-Stimmen gibt. Das Entscheidende aber daran ist, sich nicht auf die Experten zu beziehen, sondern das Entscheidende ist, welchen politischen Beschluß wir tragen wollen. Das bedeutet, daß wir uns sehr wohl derer bedienen, die uns beraten, aber der politische Wille hat hier in diesem Haus kundgetan zu werden. Daher glaube ich, daß jetzt sehr wohl der richtige Zeitpunkt ist, dieses Paket zu beschließen, denn zuzuwarten, mitzuverfolgen, wie die organisierte Kriminalität, diese Schwerverbrechen noch stärker Platz greifen, ist, glaube ich, nicht der richtige Weg. (Abg. Dr. Schmidt: Da besteht nur kein Zusammenhang!) Wir müssen Signale setzen und der Exekutive entsprechende Methoden zur Verfügung stellen, damit sie gegen das Anwachsen der Kriminalität vorgehen kann. Das ist der entscheidende und wesentliche Punkt. (Abg. Mag. Barmüller: Sie sollten Ihre Rede zum Sicherheitsbericht nachlesen! Zum Sicherheitsbericht reden Sie ganz anders!)

Kollege Barmüller! Ich möchte an dieser Stelle noch etwas hervorheben, was mir ganz wesentlich und wichtig ist. Es ist mir ganz wichtig, daß wir nach dieser Debatte und der folgenden Beschlußfassung nicht davon ausgehen – alle hier herinnen –, daß jene, die dafür sind, die sogenannten Unsensiblen und Schlechten sind und jene, die dagegen sind, die Sensiblen, die Verfassungsbewahrer, die Grundrechtsbewahrer. Es gibt einfach verschiedene Menschen mit einem unterschiedlichen Zugang zur Rechtsmaterie, und das sollten wir achten und so an die Materie herangehen.

Meine Damen und Herren! Es ist auch vom Kollegen Kukacka ganz deutlich festgestellt worden – ich unterstreiche das, Herr Kollege! –: Wir haben nicht vor, polizeistaatliche Methoden einzuführen, wir haben nicht vor, die Grundrechte der Menschen zu beschneiden, da ans Fleisch zu gehen. Wir haben vor, die bestmöglichen Grundlagen für die Sicherheit aller Menschen, die in Österreich leben, zu schaffen! Und mit diesem Gesetzespaket machen wir das. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Von seiten des Berichterstatters liegt kein Wunsch nach einem Schlußwort vor.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen, und ich darf bitten, die Plätze einzunehmen.

Zunächst stimmen wir ab über den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt, den Gegenstand in 812 der Beilagen an den Justizausschuß rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag an den Justizausschuß zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Somit gelangen wir zu den Abstimmungen über die einzelnen Ausschußanträge, die, wie immer, getrennt vorgenommen werden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 812 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Fekter und Genossen ebenfalls Abänderungsanträge eingebracht.


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