Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 182

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Zeitungen zitiert, Herr Bundesminister. (Bundesminister Mag. Schlögl: So wird es von Frau Kollegin Stoisits interpretiert!) – Nein, so ist es in den Zeitungen gestanden.

Das stimmt mit meinem Verständnis eines Innenministers absolut nicht überein. Sie, Herr Bundesminister, wären – jetzt muß ich im Konjunktiv sprechen – ja derjenige in der österreichischen Bundesregierung, der nicht sozusagen Unsicherheit noch aufwiegeln soll, sondern im Gegenteil Ängste und latent aufkeimende Tendenzen, Sündenpolitik zu machen, bekämpfen muß und nicht auf diesem Klavier des demagogischen Populismus auch noch spielen soll. Das ist unser Hauptvorwurf an Sie als Zuständiger für das objektive, aber auch das subjektive Sicherheitsgefühl der österreichischen Bevölkerung.

Da meine Kolleginnen und Kollegen auch zu anderen Tagesordnungspunkten noch sprechen wollen, nur noch ein letztes Wort an Herrn Bundesminister Dr. Michalek. Herr Dr. Michalek! Bitte lassen Sie sich nicht davon abbringen, den außergerichtlichen Tatausgleich durchzusetzen, der für mich das neue Modell der Konfliktbewältigung par excellence darstellt, nämlich ohne die staatliche Keule zu beanspruchen, sozusagen mit dem Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch zu arbeiten. Lassen Sie sich nicht von der Linie, die das Bundesministerium für Justiz und Sie persönlich eingeschlagen haben, abbringen, auch wenn es jetzt, etwa von seiten der Frau Kollegin Fekter von der ÖVP, wie ich in den Zeitungen gelesen habe, Tendenzen gibt, von diesem Weg wieder abzugehen. Ich möchte, weil ich ihr als Vorsitzende des Justizausschusses höchst positiv gesinnt bin, darin nur sozusagen eine Wahlrede für den oberösterreichischen Landtagswahlkampf sehen, weil sie ja Oberösterreicherin ist. Aber es kommt dann auch der 6. Oktober, und da muß im wahrsten Sinne des Wortes Farbe bekannt werden betreffend diese neuen und modernen Methoden.

Ich glaube, daß kein Mitglied des Nationalrates nicht sagt: Vorrang für Opferentschädigung. Vorrang für Opferentschädigung heißt aber auch Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch und Förderung dieser Modelle. – Was heißt "Förderung dieser Modelle"?! – Einführung, weg vom Modell, weg vom Versuch hin zur gesetzlichen Normierung!

Meine Herren Minister! Ich meine, kaum ein Minister – abgesehen vom Herrn Finanzminister – hat einen so großen gesellschaftspolitisch relevanten Arbeitsbereich wie Sie beide. Daß man diesen auch so nützen kann, wie es meiner Meinung nach nicht richtig ist, nämlich einschränkend im Sinne der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, hat die Diskussion um Rasterfahndung und Lauschangriff gezeigt. Herr Bundesminister Schlögl! Wenn schon ab 1. Oktober Rasterfahndung, dann möchte ich auch spätestens am Jahrestag der Briefbombenattentate die Täter präsentiert bekommen. Das ist ja eines Ihrer Hauptargumente. Dazu kann man nur sagen: Da müssen wir uns alle gemeinsam anstrengen! (Beifall bei den Grünen.)

19.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte, Herr Bundesminister.

19.44

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schwerpunkte der Justizpolitik in Sachen innere Sicherheit ergeben sich aus der Notwendigkeit eines entschlossenen Kampfes gegen schwere und organisierte Kriminalität einerseits, aber auch aus der Notwendigkeit möglichst sinnvoller täter- und opferorientierter Reaktionen im Bereich der massenhaft auftretenden Alltagskriminalität. Im gleichen Maße müssen wir einen von rationalen Überlegungen geprägten Strafvollzug gewährleisten, der sowohl der sicheren Verwahrung des Straftäters als auch seiner optimalen Vorbereitung auf die Entlassung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft gerecht wird.

Bei allem, was wir zur Gewährleistung der inneren Sicherheit unternehmen, haben wir einen Rechtsstandard zu wahren, der jedenfalls den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung der Straßburger Instanzen gerecht wird. Das sind unbestrittenermaßen Ziele, die gelegentlich miteinander in Konflikt stehen. Eine moderne Justizpolitik muß daher immer wieder aufs neue Anstrengungen unternehmen, um diese unterschiedlichen Ziele in Einklang zu bringen.


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