Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 191

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7 334 Verfahren aus übernommenen Fällen stammten 6 630 aus 1994, 510 aus 1993, 194 aus dem Jahre 1992 und früher.

In all unseren Bereichen des Lebens werden mehr Effizienz, Schnelligkeit und Bürokratieabbau gefordert. Diese Begriffe müssen auch in der Justiz gelten. Ich glaube, ein rascher Abbau ist dringend geboten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kiermaier. )

Als nächstes möchte ich auf die Gerichte zu sprechen kommen. Neben einem Rückgang des Neuanfalls an Strafsachen um 1 Prozent gab es insgesamt 144 512 Strafverfahren, von denen 70,7 Prozent in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fielen. Das sind immerhin über 100 000, genau 102 195 Fälle. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Zahl dokumentiert eindeutig die Bedeutung und die Notwendigkeit unserer Bezirksgerichte. Ich appelliere an Sie, Herr Bundesminister, alles zu tun, um die Bezirksgerichte zu erhalten. Recht kann nicht eine Frage der Entfernung sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Nahversorgung im Bereich der Justiz ist mehr, als Sprechtage abzuhalten. Nahversorgung im Bereich der Justiz ist mehr, als einen Verhandlungstag pro Woche abzuhalten. Nahversorgung im Bereich der Justiz ist mehr, als Grundbuchauszüge per Computer zu erstellen. Erhalten wir diesen kleinen Mosaikstein der Nahversorgung für unsere ländliche Infrastruktur! Ich ersuche Sie, Herr Bundesminister, diese Aspekte in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Als dritten Schwerpunkt möchte ich mich mit der Untersuchungshaft beschäftigen. Positiv ist, daß sie kürzer als in den vergangenen Jahren ist. Unerfreulich ist die Tatsache, daß die Zahl der in Untersuchungshaft genommenen Personen im Berichtsjahr um 7,2 Prozent angestiegen ist – von 8 600 auf ungefähr 9 300. Insgesamt hat sich der Häftlingsstand in Österreich im internationalen Vergleich in den letzten Jahren kontinuierlich verringert: von 102 Gefangenen auf 76 im Jahre 1995.

Ich möchte nun als nächsten Punkt nochmals die gravierend unterschiedliche Praxis in bezug auf die Untersuchungshaft anschneiden. Ich möchte festhalten, daß dieses Kapitel im Bericht wiederum fast identisch ist mit den entsprechenden Kapiteln der Sicherheitsberichte der vergangenen Jahre und sich auf das Jahr 1991 bezieht. Und wie in allen bisherigen Berichten wird eine völlig unterschiedliche Anwendung der Untersuchungshaft in den vier Straflandesgerichtsanstalten sichtbar.

Leider wurden auch heuer keine neuen und aktuellen Zahlen eingefügt. Die Studie zeigt, daß die Wahrscheinlichkeit, in Wien in Untersuchungshaft zu kommen, viermal so hoch ist als in Innsbruck. Die durchschnittliche Haftdauer liegt in Graz bei sieben Wochen, während sie in den anderen Städten um 30 oder noch mehr Prozent höher ist. Es kann doch bei der Rechtsprechung nicht mit zweierlei Maß gemessen werden! Wird in Wien die Untersuchungshaft rigoroser verhängt oder in Graz geringer? – Ich bitte wirklich darum, daß wir in dieser Hinsicht in Zukunft doch einheitlichere Werte bekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Als fünften und letzten Punkt möchte ich ein Thema ansprechen, das bereits mehrere Redner angeschnitten haben, nämlich das Drogenproblem. Gerade in meinem Bundesland konnte zwar ein Rückgang der Zahl der Anzeigen nach dem Suchtgiftgesetz registriert werden – 18,6 Prozent, das wurde schon gesagt –, meiner Ansicht nach erschreckend ist jedoch die Tatsache, daß die Zahl der Straftaten der 14- bis 19jährigen dramatisch anstieg. Waren es 1994 53 Jugendliche, die als Tatverdächtige ermittelt wurden, so waren es 1995 85 Jugendliche. Das ist eine Steigerung von 60 Prozent. Bei den 16- bis 18jährigen stieg die Zahl von 18 Tatverdächtigen auf 44 – eine Steigerung um 144 Prozent!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind alarmierende und besorgniserregende Zahlen. Wenn wir nicht alles versuchen, unsere Jugend vor der Drogengefahr zu bewahren, so steht unsere Gesellschaft meiner Meinung nach vor einer ernsten Bedrohung. Ich kann daher dem Sicherheitsbericht in einem Punkt nicht zustimmen, nämlich wenn es auf Seite 168 heißt, daß bei der Betrachtung der in Österreich erstatteten Anzeigen nach dem Suchtgiftgesetz nach Altersgruppen "keine gravierenden Veränderungen" festgestellt werden. Es geht meiner Ansicht


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