Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 35

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Uns Familienpolitikern der ÖVP ist also per Bescheid bestätigt worden, was wir schon lange wußten: Verfassungsrechtliche Gleichheitsgrundsätze werden verletzt (Zwischenruf des Abg. Dr. Haselsteiner ) , wenn die Ausgaben der Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder auch noch versteuert werden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Haselsteiner und Dr. Khol. ) Die Leistungsfähigkeit von Familien darf nicht mit Familienförderung verwechselt werden.

Der Spruch lautet also, daß zumindest die Hälfte jener Einkommensteile, die zur Bestreitung der Unterhaltspflicht für die Kinder erforderlich sind, steuerfrei bleiben müssen. (Abg. Dr. Haselsteiner: Warum denn die Hälfte, warum denn nicht 70 Prozent oder drei Viertel? – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Fekter und Rosemarie Bauer.  – Abg. Dr. Haselsteiner: Das ist wie in einem Basar! Sozialpartnerkompromiß!) Kinder sind eben keine Sache privater Lebensgestaltung oder gar des persönlichen Risikos, sondern Geschenke an die Gesellschaft.

Die Unterhaltszahlungen werden dabei auch bei höheren Einkommen nicht zur Gänze, sondern nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der nach der von den Zivilgerichten angewendeten Methode der Unterhaltsbemessung nach der Prozentsatzkomponente ermittelt wird, berücksichtigt und unterliegen außerdem der steuerlichen Progression. (Abg. Dr. Fekter: Familienstiftung! Dann sind wir geschützt!)

In vielen Fällen werden also die Unterhaltszahlungen nur zu einem geringeren Teil steuerlich entlastet werden, und zwar keineswegs nur bei höheren Einkommen, sondern auch bei solchen, die erheblich unter der sozialversicherungsrechtlichen Höchstbemessungsgrundlage liegen. Pragmatisch heißt das, wer Kinder hat, muß einen Teil seines Einkommens für den Unterhalt seiner Kinder verwenden. Diese Beträge stehen dem Steuerpflichtigen somit gar nicht zur Verfügung und mindern seine Leistungsfähigkeit. Er muß dafür Einkommensteuer zahlen, und zwar in der vollen, dem progressiven Tarif entsprechenden Höhe.

Unterhaltspflichtige und nicht unterhaltspflichtige Personen werden auf diese Weise gleich behandelt, obwohl sie sich in ihrer Leistungsfähigkeit wesentlich voneinander unterscheiden. Familienbeihilfe und Absetzbeträge gleichen diese Mehrbelastung der Unterhaltspflichtigen nicht aus, da ihnen der Staat durch die Einkommensteuer in vielen Fällen mehr wegnimmt, als er ihnen in Form von Transferleistungen zurückgibt. Das Außerachtlassen der Unterhaltslast bewirkt nun einmal eine vergleichsweise höhere Belastung unterhaltspflichtiger Eltern.

Angesichts der Tatsache, daß unsere Familien allein in den letzten fünf Jahren zirka 50 Milliarden Schilling zuviel Steuern abgeführt haben, habe ich keine Bauchschmerzen, wenn eine verfassungskonforme Neuregelung der Familiensteuer ab 1.1.1999 unseren Familien Gerechtigkeit und damit zirka 10 Milliarden Schilling bringt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Wabl: Für die große Sozialdemokratie, nun Ihr Plädoyer!)

10.35

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die einzige Frage, die in den letzten Wochen die familienpolitische Diskussion beherrschte, war, in welchem Ausmaß und in welcher Form Kinder steuerliche Absetzposten sind.

Herr Minister! Ich stimme Ihnen darin zu, daß wir das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Kenntnis nehmen und an Lösungen arbeiten müssen. – Das Interessante ist nur, daß ein und dasselbe Erkenntnis bei jedem Leser, wahrscheinlich je nach Blickwinkel, zu anderen Ergebnissen führt und jedem andere Lösungen vorschweben.

Ich bin ganz begeistert, wenn Frau Bauer sagt, jedes Kind sei der ÖVP gleich viel wert, denn es erinnert mich daran, daß die SPÖ, als sie diesen Satz in den siebziger Jahren geprägt hat, immer auf heftigen Widerstand in der ÖVP gestoßen ist. Wir haben uns das genau überlegt und auch bei der Staffelung der Absetzbeträge immer gesagt, ganz so stimmt der Satz nun leider nicht mehr, obwohl uns gerade dies ein Anliegen ist. – Plötzlich hat ihn die ÖVP übernommen! Aber ich überlasse Ihnen den Satz und schließe mich gerne an. Soviel zum Satz, jedes Kind ist


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