Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 78

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sich sehr wohl um einen besonderen Dienstleistungsbereich handelt, denn es ist ja eine Dienstleistung für die Allgemeinheit, und es sind sehr wichtige Aufgaben, die vom öffentlichen Dienst erfüllt werden. Es sind Dienste, die im Wirtschaftsbereich sehr zur Standardqualität eines Landes beitragen, und es sind Dienste, die auch zur sozialen Qualität eines Landes wesentlich beitragen.

Ich glaube, die Schlußfolgerung, die wir uns deutlich vor Augen halten müssen – und das ist keine Sache, die eine Partei alleine betrifft –, ist: Hüten wir uns davor, in eine billige Beamtenhatz einzustimmen, wie sie von manchen Magazinen auch ganz gerne gemacht wird. Ich persönlich bekenne mich zum Konzept des Berufsbeamtentums, allerdings zweifellos in einer neuen, modernisierten Form.

Daher gilt: Der öffentliche Dienst darf und soll kein Staat im Staat sein. Aber es sind natürlich Besonderheiten aus seiner Tätigkeit anzuerkennen. Daher, glaube ich, ist es sehr wichtig, das Pensionsrecht wie auch den aktiven Bereich gemeinsam zu sehen, daß man sagt: Wir haben spezielle Tätigkeitsaspekte, aber wir haben Grundlagen im Arbeitsbereich, im Pensionsbereich, die für alle Österreicherinnen und Österreicher gleich sein müssen.

Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt, wie man Harmonisierung in einem richtigen Sinn zu verstehen hat. Ich glaube, das ist auch der richtige Weg für den öffentlichen Dienst. Denn man muß auch beachten: Der öffentliche Dienst besteht nicht nur aus Beamten, sondern in zunehmendem Maße auch aus Vertragsbediensteten. Daher ist die Frage der Harmonisierung etwas, was den öffentlichen Dienst selbst bestimmt. Ich glaube daher, daß die Harmonisierung, die wir jetzt durchführen, obwohl sich manche Vertreter sogar dagegen gewehrt haben, letztlich auch im Interesse des öffentlichen Dienstes in seiner Gesamtheit ist.

Ich möchte noch hinzufügen: Ein prägendes Erlebnis – ich meine, es war etwas, was ich vorher schon gewußt habe – war, daß mir bei diesen Verhandlungen die oft geradezu absurde Kompliziertheit des Beamten-Dienstrechtes mit Dutzenden Sonderregelungen so unendlich bewußt geworden ist, wobei ich den Herrn Staatssekretär immer nur bewundert habe, daß er, seitdem er dieses Amt innehat, sich das alles schon aneignen konnte, was im Prinzip bisher vielleicht Geheimwissen von einigen wenigen Beamten in Österreich war, mit dem Effekt, daß sich auch innerhalb des öffentlichen Dienstes jede Einzelsparte gegenüber der anderen benachteiligt fühlt, weil ja keiner vom anderen wirklich weiß, was da gespielt wird. (Abg. Jung: Das haben Sie beschlossen! Haben Sie sich nicht ausgekannt?)

Ich möchte mich wirklich nicht aus der Verantwortung stehlen. Es ist durchaus richtig, daß ich bei manchen dieser Komplikationen wahrscheinlich auch mit dabei war. Da gilt ein bißchen das Goethe-Wort: Es erben sich Gesetze wie eine ew’ge Krankheit fort. Das sind alles Dinge, wo einem auch erklärt wird, das ist deshalb gemacht worden, weil im Jahr 1948 irgend etwas ausgetauscht wurde.

Ich glaube, da gibt es wirklich nur eine Lösung, nämlich daß wir eine grundlegende Modernisierung des Dienstrechtes anstreben und daß der erste Schritt nach der Harmonisierung ein modernes Dienstrecht im Vertragsbedienstetenbereich ist. Das ist auch vorgesehen, das ist auch dem öffentlichen Dienst zugesagt worden. Ich glaube, das ist letztlich auch ein ganz wichtiger Beitrag, um das Klima in diesem Bereich zu verbessern, da genau aus dieser Unsicherheit und aufgrund dieser vielen Sonderregelungen dieses latente Unbehagen entsteht, daß man immer denkt: Eigentlich hat es ein anderer besser – wobei man den anderen Bereich einfach nicht kennt. Daher, glaube ich, ist das ein wesentlicher Punkt, den wir uns sozusagen als Agenda vornehmen können.

Insgesamt, glaube ich, kann man davon ausgehen, daß es uns gelungen ist, mit der Harmonisierung auch mehr Gerechtigkeit zu erzeugen. Ich glaube, es ist sehr positiv, daß wir erreicht haben, daß jetzt in allen Systemen ein Durchrechnungszeitraum enthalten ist. Ich möchte übrigens auch darauf hinweisen, daß die Regelung, wie wir sie jetzt haben, weitergehend ist als die Regelung, die in Rust anvisiert wurde. (Abg. Dr. Schmidt: Aber nur in einigen Punkten!)  – Aber das ist entscheidend. Es wurde immer gesagt, man sei unter die Forderungen von Rust gegan


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