Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 79

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gen. – Natürlich! Das ist ja ganz klar. Bei Verhandlungen gibt es immer wieder Punkte, in denen es zu Kompromissen kommt; sonst müßte man ja nicht verhandeln. (Zwischenruf der Abg. Dr. Schmidt. )

Frau Kollegin! Der entscheidende Punkt – und das war auch allen bewußt – ist, daß es uns gelungen ist, für die Harmonisierung jetzt, bereits in diesem Jahr den Fahrplan festzumachen. Wäre uns das nicht gelungen, so wäre es in Wirklichkeit erst 2020 ein Thema gewesen, worüber wir uns hätten unterhalten müssen. (Abg. Dr. Schmidt: Aber der Fahrplan ist ja auch ...!) Natürlich, nicht alles wurde sozusagen eins zu eins übernommen, wie es in Rust geplant war. Das wäre auch nicht wünschenswert gewesen, denn das hätte nur geheißen, daß es keine ernsthaften Verhandlungen gegeben hat. Es hat sehr wohl ernsthafte Verhandlungen gegeben, und in diesem entscheidenden Punkt haben wir, glaube ich, einen Erfolg erzielt, der über Rust hinausgeht, den man nicht unterschätzen soll. Wir haben jetzt den Zeitplan für die volle Harmonisierung ASVG und öffentlicher Bereich in entscheidenden Fragen der Durchrechnungszeiträume. Das ist der Angelpunkt. Das ist auch die Systemfrage, die von den Gewerkschaften gestellt wurde. Diese Systemfrage ist positiv beantwortet worden. Es wundert mich, daß das eigentlich in der öffentlichen Diskussion weitgehend untergegangen ist. Wir haben sogar mehr erreicht, als ursprünglich von vielen erwartet wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

Der zweite Punkt, der immerhin auch nicht zu unterschätzen ist, ist, daß es jetzt einheitliche Pensionserhöhungen in allen Systemen geben wird. Auch das war ja, wenn Sie sich erinnern, Anlaß für lange Diskussionen, für langes und latentes gegenseitiges Mißtrauen. Auch das ist wiederum ein ganz entscheidender Punkt einer Harmonisierung und damit natürlich – und um das geht es ja letztlich auch – einer offeneren Gesellschaft. Man muß das ebenfalls sehen: Harmonisierung geschieht ja nicht als Selbstzweck oder deshalb, weil einer dem anderen etwas neidig ist, sondern hinter dem Konzept der Harmonisierung steht eine offene Gesellschaft, in der im Prinzip alle gleiche Chancen haben sollen. Natürlich differenziert man nach der Tätigkeit, aber man differenziert nicht, indem man quasi ein Kastensystem einführt.

In dem Sinne, einen Weg zu einer gerechteren, damit auch zu einer leistungsfähigeren und offenen Gesellschaft einzuschlagen, sind, glaube ich, große Fortschritte erzielt worden, zu denen wir uns gerne bekennen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.47

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Nowotny hat gemeint, daß der freiheitliche Vorschlag des Kapitaldeckungssystems in Form dieses Drei-Säulen-Modells nicht finanzierbar sei. Sie brauchen nicht sehr weit zu gehen, nämlich nur bis in die Schweiz (Abg. Dr. Nowotny: Bis in eine andere Kapitalstruktur!) , um festzustellen, daß dieses System dort bereits existiert und daß eine Umstellung innerhalb von zwölf Jahren klaglos funktioniert hat. (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

Wir wissen schon, daß eine gewisse Starthilfe notwendig ist, aber das Kapital dafür wäre über die Rücklagen der Nationalbank problemlos aufzutreiben, Herr Kollege Nowotny. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Sie haben ja selbst bereits zur Kenntnis genommen, daß dieses Geld dafür einsetzbar wäre.

Herr Kollege Nowotny! Was aber gewaltige Kosten verursacht und was Sie nicht bereit waren zu bereinigen, sind die Pensionsprivilegien der Politiker. Kollege Kostelka hat nicht recht, wenn er behauptet, daß es nicht stimmt, daß 600 000 S beziehungsweise mehr als 600 000 S Zuschuß pro Jahr gewährt werden. Ich werde Ihnen das noch einmal vorrechnen.

Für 291 Politiker, Herr Kollege Nowotny, wurden im Zeitraum 1989 bis 1993 über 1 Milliarde Schilling an Ruhebezügen ausbezahlt. Im gleichen Zeitraum gingen an Beiträgen für diese 291 Bezieher zirka 180 Millionen Schilling ein. Das heißt, es mußten für die Bezahlung dieser 291


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