Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 8

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte schreibt in ihrer Begutachtung, daß der Gesetzentwurf, der zur Begutachtung vorliegt, über die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer völlig hinwegsehe. Herr Bundesminister! Wie stehen Sie dazu, wird das korrigiert, und wenn ja, wie?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Ein völliges Darüber-Hinwegsehen ist nicht gegeben, war schon nach dem Entwurf nicht gegeben, da die Interessen der Arbeitnehmer in der zwingend abzugebenden Stellungnahme der sogenannten Zielgesellschaft ausdrücklich behandelt werden müssen und dabei auf die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerschaft eingegangen werden muß. Wir werden aber im Einvernehmen mit dem Ergebnis des Begutachtungsverfahrens in der Regierungsvorlage auch Informationsrechte des Betriebsrates der betroffenen Gesellschaften vorsehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner, bitte.

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sie wissen, daß in der Praxis Paketzuschläge sehr unterschiedlich gestaffelt sind. Halten Sie es für sinnvoll, auch in diesem Gesetz unterschiedlich gestaffelte Paketzuschläge – 25 Prozent, 50 Prozent – vorzusehen, oder glauben Sie, daß es mit einem einheitlichen Paketzuschlag getan sein kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Wir haben diese Frage ausführlich diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß es durchaus sachgerecht ist, wenn wir eine Untergrenze sozusagen für die Ausübung des Kontrollrechts annehmen und sich dann jeweils bei weiteren Schritten von 2 Prozent dieser Mechanismus wiederholt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit haben wir den ersten Komplex erledigt.

Frau Dr. Fekter stellt die 2. Anfrage.

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Bundesminister! Wir stehen vor der etwas bedauerlichen Situation, daß die Opfer von Verbrechen sehr oft auf sich allein gestellt sind und von der Justiz, vom Sicherheitsbereich oder überhaupt von der Gesellschaft nicht die notwendige Unterstützung bekommen. Meine Frage an Sie lautet daher:

173/M

Was werden Sie zur Verbesserung des Opferschutzes im Strafverfahren unternehmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Die Stellung des Opfers im Strafverfahren ist schon in den letzten Jahren durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert worden, womit ein gewisser Wandel im Grundverständnis des Strafrechts zum Ausdruck kommt. Das klassische, traditionelle Verständnis eines auf den Nachweis von Schuld oder Nichtschuld gerichteten Verfahrens soll nunmehr in verstärktem Maße auch die Interessen der von einer Straftat Betroffenen, also der Opfer, berücksichtigen.

Wir haben verschiedenes zu dem, was schon geschehen ist, in Aussicht genommen. Sie kennen die zur Begutachtung ausgesandte Novelle zur Strafprozeßordnung, mit der der Täter-Opfer-Ausgleich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Da kommt es zu einer sehr verstärkten Einbeziehung des Opfers in das Verfahren.


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