Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 12

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Kollegin Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Eine Interessenvertretung der Rechtspraktikanten existiert mit Ausnahme der ARGE Rechtspraktikanten, zu der sich Rechtspraktikanten auf freiwilliger Basis zusammengeschlossen haben, derzeit nicht. Es gibt aber die massive Forderung der Rechtspraktikanten nach Verankerung einer gesetzlichen Interessenvertretung für Rechtspraktikanten, -praktikantinnen. Wie stehen Sie dazu?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Mir sind gesetzliche Vertretungen immer recht, weil ich dann weiß, wen ich als Ansprechpartner habe, mit dem ich die Probleme erörtern kann. Ob das in diesem Fall wirklich zum Ziel führt, wenn jemand nur einige Monate drinnen ist und dann wieder weggeht, ist fraglich. Aber grundsätzlich habe ich immer gerne ein demokratisch legitimiertes Visavis, mit dem man die Probleme besprechen kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Kollege Mag. Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ungeachtet dessen, daß es nicht gerade eine besondere Erfahrung ist, während seiner Ausbildungszeit zur Kenntnis nehmen zu müssen, daß es rückwirkende Gesetze und dergleichen gibt, frage ich Sie: Kann für einzelne Rechtspraktikanten die Gefahr bestehen, daß aufgrund bereits bezogener Sonderzahlungen Rückzahlungen zu leisten sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Den letzten Satz habe ich nicht ganz verstanden. Was kann ausgeschlossen werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Barmüller, bitte noch einmal.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Kann ausgeschlossen werden, daß aufgrund bereits geleisteter Sonderzahlungen von einzelnen Rechtspraktikanten Rückzahlungen geleistet werden müssen? (Abg. Dr. Graf: Die sind ja gutgläubig verbraucht!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich möchte meinen, die Frage, ob rückwirkend oder nicht, müßte man einmal genauer debattieren. Grundsätzlich kann man nicht sagen: Ich bin unter einem Regime angetreten, dieses Regime wird jetzt geändert, und daher bin ich rückwirkend betroffen! Auch sonst geschehen Eingriffe in laufende Dienstverhältnisse, in laufende Dauerschuldverhältnisse pro futuro, und auch da kann man nicht sagen, man sei den Vertrag oder das Dienstverhältnis vor Jahren unter einer anderen Rechtslage eingegangen, deshalb brauche man sich den Eingriff nicht gefallen lassen. Insofern möchte ich die Rückwirkung doch etwas relativieren. Richtig ist, daß er am Beginn damit gerechnet hat, aber das allein macht es rechtlich gesehen noch nicht zu einer Rückwirkung.

Ich weiß, daß in diesem Zusammenhang gewisse Überzahlungen – der Computer war sozusagen schon programmiert – stattgefunden haben. Ich gebe zu bedenken, daß ich nicht der hiefür Zuständige bin, werde mich aber erkundigen, wie das jetzt gedacht ist, ob man bereits Angewiesenes a) zurückfordert oder b) verrechnet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Bundesminister! Nach Abschluß des juristischen Studiums hat man die Möglichkeit, am Gericht sozusagen die weitere, vor allen Dingen praktische Ausbildung zu absolvieren, die während des Studiums ja nicht gerade großgeschrieben ist.


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