Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 124

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Meine Damen und Herren! Noch ein Wort zur angesprochenen Verfahrensdauer: Sie wissen, daß ich von Anfang an diesem Anliegen besonderes Augenmerk geschenkt habe und daß wir eine Fülle von Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahren durchaus nicht ohne Erfolg gesetzt haben. Auch durch die in parlamentarischer Diskussion befindliche erweiterte Wertgrenzen-Novelle soll in einigen Punkten Abhilfe geschaffen werden, gerade diese werden jedoch von den heute die Verfahrensdauer ansprechenden Wortmeldern – beziehungsweise war es zumindest im Ausschuß so – kritisiert.

Herr Abgeordneter Dr. Krüger! Wenn es Fälle wie die von Ihnen angesprochenen gibt, dann scheuen Sie sich nicht, uns damit im Einzelfall konkret zu konfrontieren, damit wir der Sache nachgehen können, oder sie zumindest Ihrer Kammer bekanntzugeben, damit sie diese Fälle in den jährlichen Wahrnehmungsbericht aufnimmt, sodaß wir dann dieser Angelegenheit nachgehen können.

Meine Damen und Herren! Zum Schluß möchte ich – nicht zuletzt auch im Hinblick auf die diesbezüglichen Ausführungen der Frau Abgeordneten Stoisits – einige Bemerkungen allgemeiner Art zur Vorbereitung legislativer Projekte und zur Zusammenarbeit zwischen Ressort und Parlament machen.

Das gute Gesprächsklima im Justizausschuß und das Streben nach offener Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen hat unzweifelhaft wesentlich zu großen Erfolgen der Justizpolitik geführt. Dieses oft als Konsensklima bezeichnete Bemühen um Ausgewogenheit setzt eine qualifizierte Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen auf möglichst breiter Basis unter immer stärkerer Einbeziehung der Rechtsvergleichung und interdisziplinärer Standpunkte und Gesichtspunkte voraus. Gewiß, die rechtspolitischen Entscheidungen fallen im parlamentarischen Willensbildungsprozeß, es ist aber unsere Erfahrung, daß im Zuge eines solch umsichtigen Vorbereitungsprozesses schon so manche ideologische Zuspitzung von Streitfragen gemildert oder ausgeglichen oder doch von allen Beteiligten schließlich differenzierter und pragmatischer gesehen wurde, von der meist hohen allgemeinen Akzeptanz der schließlich getroffenen Entscheidung gar nicht zu reden.

Hohes Haus! Der Justizminister und seine Beamtenschaft sind weiter bereit und bestrebt, das ihre zu einer Fortsetzung dieses Stils der Sachlichkeit in der Rechtspolitik in unsere gemeinsame Arbeit mit Ihnen einzubringen. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen und des Liberalen Forums.)

20.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

20.08

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte gerne – trotz des Angebotes des Herrn Barmüller, zum Pilotprojekt Kärnten zu diskutieren – zu drei anderen Punkten Stellung nehmen.

Zunächst möchte ich einige Anmerkungen zum Bundesgesetz gegen die Gewalt in der Familie machen, das immerhin erst mit 1. Mai 1997 in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz sollte die Gewalttätigkeit im Familienkreis eingedämmt werden. Und die Bilanz dieses Gesetzes ist positiv, denn dieses Gesetz hat sich in der Praxis tatsächlich bewährt.

Ich möchte auch anmerken, daß dieses Gesetz – das scheint mir besonders wichtig zu sein – von den Organen der öffentlichen Sicherheit positiv aufgenommen wurde und daß die Organe tatsächlich verstehen, es wirksam anzuwenden. Ich glaube daher, daß man von dieser Stelle aus diesen Organen auch einmal Dank sagen sollte, und zwar Dank für die kooperative und ernsthafte Anwendung dieses Gesetzes im Interesse der Frauen und der Kinder!

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist auch die Einrichtung der heute schon mehrfach erwähnten insgesamt fünf Interventionsstellen. Es wird ein Vollbetrieb garantiert, der auch


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