Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 91

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werden. Die Koalition hat die Pensionsreform, deren Notwendigkeit zumindest seit 1991 feststeht, jahrelang zum Schaden der Bevölkerung hinausgezögert, sonst wären zumutbare Übergangsfristen von zumindest zehn Jahren möglich gewesen. Darüber hinaus hat das Scheitern der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung dazu geführt, daß ältere Arbeitnehmer in zunehmendem Maße aus der Arbeitswelt hinausgedrängt werden.

Festzuhalten ist, daß die Bundesregierung nicht nur unglaubwürdig geworden ist, sondern darüber hinaus auch versucht hat, die ÖBB-Bediensteten wegen der bevorstehenden Personalvertretungswahlen zu täuschen:

Bereits am 10. Oktober 1997 faßte sie nämlich den Beschluß, auch im Bereich der ÖBB die pensionsrechtlichen Maßnahmen analog den ASVG-Versicherten und den Beamten (d.h. Durchrechnung, Ruhensbestimmungen) durchzuführen.

Die am 5. und 6. November 1997 durchgeführten Personalvertretungswahlen haben dazu geführt, daß dieser Beschluß geheim blieb, weil die SPÖ ihre Wahlaussichten bei den ÖBB-Bediensteten nicht schmälern wollte und sich die ÖVP ruhig verhielt, um den Bundeskanzler nach den Wahlen um so mehr unter Druck setzen zu können. Erst nach den Wahlen wird jetzt auf die ÖBB-Belegschaft Druck ausgeübt und sogar die Befassung des Bundesrates mit dem 1. und 2. Budgetbegleitgesetz bis Dezember 1997 aufgeschoben.

Offenbar will die Bundesregierung durch eine Kürzung der Pensionen der ÖBB-Pensionen jene finanziellen Mittel erlangen, die ihr für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen fehlen.

Alle pensionsrechtlichen Maßnahmen bleiben jedoch so lange unglaubwürdig, solange die Pensionsprivilegien der Politiker aufrechterhalten werden, den

wie ist es zu rechtfertigen, daß ein Bundesminister bereits nach vier Jahren Funktionsdauer einen Pensionsanspruch von öS 83.453,-- aufweist, der bis öS 133.526,-- steigen kann,

wie ist es zu rechtfertigen, daß für Politikpensionisten eine Bezugsobergrenze von öS 160.000,-- gilt,

wie ist es zu rechtfertigen, daß die Pensionsbemessungsgrundlage bei Politikern teilweise mehr als 100 % des Letztbezuges beträgt,

wie ist es zu rechtfertigen, daß Politiker keinen Durchrechnungszeitraum befürchten müssen,

wie ist es zu rechtfertigen, daß für Politiker keine echte Ruhensbestimmungen bestehen, und

wie ist es zu rechtfertigen, daß Politiker eine Bezugsfortzahlung bis zu 12 Monaten lukrieren können?

Die freiheitlichen Abgeordneten sind der Meinung, daß pensionsrechtliche Einschnitte erst dann gerechtfertigt sind, wenn die Politiker mit gutem Beispiel vorangehen und zuerst ihre eigenen Privilegien beseitigen.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR nachstehende

Dringliche Anfrage

1. Wie ist der genaue Inhalt der Protokollanmerkung im Ministerrat vom 10. Oktober 1997?

2. Auf wessen Initiative kam diese Protokollanmerkung zustande?

3. Weshalb wurde der Inhalt dieses Beschlusses des Ministerrates geheimgehalten?

4. Trifft es zu, daß Bundesminister Dr. Einem als Gegner dieses Beschlusses aufgetreten ist und in der Folge keinerlei Maßnahmen zu seiner Realisierung getroffen hat?


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