Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 92

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5. Wie rechtfertigen Sie den Umstand, daß den ÖBB-Bediensteten die Absicht der Bundesregierung, ihre Pensionen zu kürzen, bis nach den Personalvertretungswahlen verheimlicht wurde?

6. Ist diese Vorgangsweise Ausdruck der neuen Qualität des Umganges mit den Österreicherinnen und Österreichern?

7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Pensionsrecht der Eisenbahner, fällt darunter auch die Einführung eines Durchrechnungszeitraumes sowie von Ruhensbestimmungen? Wenn ja, wie sollen der Durchrechnungszeitraum und die Ruhensbestimmungen gestaltet sein?

8. Das Verhandlungskomitee der Bundesregierung, bestehend aus den Ministern Molterer, Edlinger und Einem, hat gestern mit Vertretern der Gewerkschaft der Eisenbahner verhandelt. Was war das Ergebnis dieses Gespräches und wurden weitere Gesprächstermine vereinbart? Wenn ja, wann werden diese stattfinden?

9. Plant die Bundesregierung analog den Eingriffen in die Verträge der Eisenbahner auch Eingriffe in die Verträge der Bediensteten der OeNB, der Kammern und der Sozialversicherungsträger? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind wann geplant und wie sollen diese realisiert werden?

10. Kommt für Sie dabei auch ein gesetzlicher Eingriff in privatrechtliche Verträge in Frage? Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen? Wenn nein, warum nicht?

11. Trifft es zu, daß Sie nicht für eine Reduktion der überzogenen Pensionshöhe der Politiker eintreten? Wenn ja, mit welcher Begründung?

12. Wie rechtfertigen Sie die enorme Höhe Ihrer eigenen Politikerpension sowie die aller Politiker, die durch die gegenwärtigen Maßnahmen in keiner Weise nachteilig betroffen sind?

13. Ist dies Ausdruck von "Gerechtigkeit für alle Berufsgruppen", wenn ein Bundesminister nach nur vier Funktionsjahren bereits einen Pensionsanspruch von öS 83.453,-- aufweist, der sich bis öS 133.526,-- erhöhen kann? Wenn ja, wie begründen Sie diese Auffassung? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen werden sie wann treffen?

14. Ist dies Ausdruck von "Gerechtigkeit für alle Berufsgruppen", wenn für Politikerpensionisten eine Bezugsobergrenze von öS 160.000,-- besteht. Wenn ja, mit welcher Begründung?

15. Wie stehen Sie dazu, daß die Koalitionsparteien den freiheitlichen Antrag auf Harmonisierung der Pensionssysteme und Abbau der Politikerprivilegien abgelehnt haben?

16. Unterstützen Sie als Bundeskanzler den unter Frage 15 erwähnten Antrag?

17. Wie beurteilen Sie die wiedergegebene Kritik des Pensionsexperten Prof. Rürup zu den Pensionsmaßnahmen der Bundesregierung?

18. Ist Ihnen bewußt, daß die Bundesregierung durch diese Maßnahmen die Pensionserwartungen der jüngeren Österreicherinnen und Österreicher massiv beeinträchtigt hat, ohne aber gleichzeitig das Pensionssystem für die Zukunft wirklich finanziell abzusichern? Wenn ja, weshalb haben Sie diesen Maßnahmen zugestimmt? Wenn nein, warum nicht?

19. Können Sie es trotz der Kritik von Prof. Rürup ausschließen, daß es in den nächsten 10 Jahren nochmals zu erheblichen Einschnitten im Pensionsrecht der ASVG und der Beamten kommen wird? Wenn nein, warum nicht?

20. Weshalb hat die Bundesregierung nicht den von Prof. Rürup aufgezeigten Weg einer Altersvorsorge durch ein Mischsystem von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren beschritten, wie er auch im freiheitlichen Drei-Säulen-Modell und in den entsprechenden freiheitlichen Anträgen aufgezeigt wird?


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