Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 108

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das Intendantenprinzip durchs Hintertürl. Ich denke, es wäre ehrlicher gewesen, zu sagen, daß man so etwas will, und sich dann der Kritik zu stellen.

Das, was wir jetzt haben, ist nicht Fisch und nicht Fleisch. Ich denke, wenn man schon eine Auswahlkommission hat, dann müßte auch die Entscheidung über die Förderungsmittel zumindest im Prinzip und in aller Regel der Kommission obliegen, und wenn man schon unbedingt so etwas wie eine hervorgehobene Position des Direktors will, dann hätte man das ja auch in der Art und Weise machen können, daß der Ausnahmefall deutlicher hervorgehoben werden soll und daß dann eine detaillierte Begründung, und zwar auch öffentlich, stattzufinden hat, warum von einer Empfehlung, von einer Entscheidung der Auswahlkommission abgegangen wird.

Auch in der Frage der Unvereinbarkeiten geht unserer Meinung nach das Gesetz zu wenig weit. Wir wissen, daß es schwierig ist, einerseits eine Kommission mit wirklich kompetenten Menschen aus der Praxis zu besetzen, gleichzeitig aber auch dafür Sorge zu tragen, daß nicht diejenigen, die direkt oder indirekt ökonomisches Interesse an einer bestimmten Filmproduktion haben, letztlich über die Förderung entscheiden.

Es ist im Ausschuß gesagt worden, eine indirekte Bevorzugung sei schwer zu fassen. Ich glaube, wenn man es gewollt hätte, wäre es schon möglich gewesen. Es sind ja sehr viele Gesetze in ganz anderen Bereichen der österreichischen Rechtsordnung, etwa im Strafrecht, wenn es um irgendwelche Tatbestände der Begünstigung oder ähnliches geht – ich weiß, wir reden jetzt über etwas ganz anderes, aber da trifft das auch zu –, sehr wohl auf einen indirekten Vorteil abgestellt. Es wäre also kein Novum in der österreichischen Rechtsordnung, und ich meine, man hätte das durchaus machen können.

Also summa summarum ist zu sagen: Es wird in diesem Ausschuß sicherlich eine deutlich bessere Vorgangsweise als in anderen Ausschüssen gewählt, und man hat dort auch als Oppositionsabgeordnete das Gefühl – und das sage ich auch an die Adresse der Regierungsparteien –, ernst genommen zu werden. Es ist in den Ausschußberatungen auch möglich, zu einer Abänderung zu kommen, zu Fünfparteienanträgen zu kommen.

Unterm Strich hätten wir uns ein etwas demokratischeres Verfahren und eine etwas strengere Unvereinbarkeit erwartet, weswegen wir in dritter Lesung diesem Gesetz nicht zustimmen werden. Dennoch sehen wir darin, wie gesagt, gewisse Vorteile.

Ein Allerletztes, Herr Staatssekretär – und das ist wirklich, glaube ich, eine dringende Notwendigkeit, die Ihr Ressort betrifft –: Jenseits dieses Gesetzes haben wir mittlerweile in vielen Bereichen des österreichischen Kunst- und Kulturschaffens eine dramatische Situation. Ich habe den Eindruck, daß vor allem die Steuervorschriften nicht wirklich auf die Situation von Kunst- und Kulturschaffenden abgestimmt sind. Es gibt sehr unregelmäßige Einnahmensströme, dazwischen große Durststrecken in finanzieller Hinsicht, und ein Einkommensteuerrecht, das darauf nicht Rücksicht nimmt.

Mittlerweile haben schon viele Kunst- und Kulturschaffende – und das sind keine schwerreichen Superverdiener, keine Tennisstars oder Formel-I-Asse, sondern das sind Menschen, die kein Supereinkommen haben – ihren Wohnsitz verlegt, weil sie in Österreich mit den Finanzbehörden einfach nicht mehr über die Runden kommen.

Zweitens: Die soziale Situation der Kunst- und Kulturschaffenden ist alles andere als rosig. Ich denke daher, etwas mehr Bedachtnahme auf die sozialen Interessen der Kunst- und Kulturschaffenden, auch was den öffentlichen Rundfunk betrifft, ein Bekenntnis zu einem höheren Programmanteil, etwas mehr Chancengleichheit – ich meine nicht Protektion, ich meine nicht ein Fördern von Leuten, die auf der qualitativen Ebene nicht Schritt halten können – und ein umfassender, rasch zu erstellender Bericht über die soziale Lage der Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich wären notwendig. Das ist etwas, was unter den Nägeln brennt!

Ich ersuche Sie, Herr Staatssekretär, dringend, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, damit wir in der gewohnten Art und Weise – wirklich kollegial – im zuständigen Ausschuß zu Verbesserungen in diesen Bereichen kommen können. (Beifall bei den Grünen.)

18.12


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