Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 109

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Morak. Die Redezeit ist auf 10 Minuten programmiert. – Bitte.

18.12

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich teile nicht die Meinung des Kollegen Krüger, der sagt, diese Novellierung sei keine Reform, sondern ich halte sie sehr wohl für einen Schritt zur Erhöhung der Effizienz der österreichischen Filmförderung. Es ist ein Zwischenschritt, aber diese Schritte sind innerhalb der Entwicklung des österreichischen Films korrigierbar, das heißt, vom Gesetzgeber aus weiterzukorrigieren. Ich glaube, daß man mit diesem Gesetz, wenn man in diesem Land Filme macht, besser leben kann, und zwar wesentlich besser als bisher.

Erreicht wurde das dadurch, daß erstens die Zielvorgaben des Filmgesetzes vom Gesetzgeber genau definiert wurden – das ist der Erfolg am box-office und der Erfolg bei wesentlichen, künstlerisch relevanten Festivals – und zweitens, wie Kollege Cap es schon gesagt hat, die Mittel im Bereich der erfolgsabhängigen Förderung erhöht wurden. Die Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtmittel existiert nun nicht mehr, und die Höhe unterliegt der jährlichen Entscheidung des Kuratoriums. Das heißt, es ist von Jahr zu Jahr eine sehr große Flexibilität gegeben. Der Faktor 1,5, mit dem bisher die erfolgsabhängige Filmförderung, das heißt, die Referenzmittel, multipliziert wurden, wurde auf drei verdoppelt. Das heißt, es wurde ein Teil der Entscheidungen innerhalb der Filmförderung hin zu den Produzenten ausgelagert. Ich halte das für einen sehr, sehr großen Fortschritt. Das heißt, der Erfolg wird nunmehr wirklich belohnt, und zwar mit Förderung beziehungsweise Geld.

Im Gegensatz zu Kollegen Krüger meine ich, daß die Verantwortung klar zugeteilt wurde. Gleichgültig, wie die Entscheidung der Auswahlkommission lautet, sie ist im Endeffekt durch den Direktor korrigierbar. Das ist möglicherweise eine Zwitterkonstruktion. Aber dadurch kann man immer sagen, der Direktor hat diese Mittel zugeteilt, und der Direktor trägt ungeteilt die Verantwortung.

Projektförderungen sind nach diesem neuen Gesetz verstärkt möglich. 15 Prozent der Gesamtsumme stehen der Nachwuchsförderung zur Verfügung, was aber auch ein Kritikpunkt ist. Dadurch wurde die Filmförderung nicht in dem Maße, welches vom Staatssekretär angeführt wurde, aufgestockt; diese 15 Prozent müssen für die Nachwuchsförderung zur Verfügung stehen. Das ist einerseits positiv, hat aber andererseits natürlich Rückwirkung auf die Gesamtmittel.

Wir haben, was wir bisher in diesem Ausmaße noch nicht hatten, eine jährliche Evaluation durch das Kuratorium, und zwar verstärkt durch externe Fachleute.

Weiters ist die Position des Direktors in jedem Fall nach Ende seiner Funktionsperiode auszuschreiben.

Ich meine, wir sind mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg, weil es auf die Gegebenheiten und die Lage des österreichischen Films eingeht und gleichzeitig auch eine Reaktion auf dessen Entwicklung ist. Es ist ein Ansporn, den österreichischen Film weiterzubringen. Es setzt Anreize, den Film marktfähig zu machen, einen Schritt in die Internationalität, zumindest im deutschsprachigen Raum, zu setzen und den österreichischen Film zu etablieren. Das Gesetz ist, würde ich fast sagen, dem Status quo ein wenig voraus, es ist flexibel – und das ist auch der große Vorteil gegenüber dem bisher bestehenden aus dem Jahr 1981.

Trotzdem dürfen die Anstrengungen des BKA in diesem Bereich nicht nachlassen. Da der Bundeskanzler mehrfach betont hat, daß der Film ein Schwerpunktthema für ihn ist, kann man sagen, daß auf Basis dieses Gesetzes – und das Gesetz verlangt fast danach – der nächste Schritt bereits zu folgen hat. Es werden einige Schritte folgen müssen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite