Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 120

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bestehen, und jene, die um die Anerkennung ringen? – Es wurde uns versichert, dies sei verfassungskonform.

Zu diesem Zeitpunkt hatten wir noch immer nicht – stimmt das, Herr Kollege Öllinger? – die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts in Händen. Erst nach massiven Protesten ist plötzlich dieses Papier aufgetaucht.

Wir hatten auch die Wendung "positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat" kritisiert. Wie kann man eine positive Grundeinstellung messen? Was ist das für ein verwaschener Ausdruck?

Oder: keine gesetzwidrige Störung des Verhältnisses zu den bestehenden gesetzlich anerkannten Kirchen. Wer will hier Richter sein? Wer will hier Maß aller Dinge sein? Das haben wir in dem Unterausschuß alles kritisiert.

Wir haben jetzt – nach eingehender Prüfung durch Verfassungsexperten in den letzten vier Tagen – festgestellt, daß diese Regierungsvorlage in manchen Punkten nicht verfassungskonform ist, und darum stelle ich jetzt folgenden Antrag:

Antrag

der Abgeordneten Elfriede Madl und Kollegen betreffend Rückverweisung gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG NR

Der Nationalrat wolle beschließen,

"die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (938 der Beilagen), in der Fassung des Ausschußberichtes (1013 der Beilagen), zur weiteren Behandlung an den Unterrichtsausschuß rückzuverweisen."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie stimmen diesem Rückverweisungsantrag zu, denn wir sind letztendlich Politiker, wir sind nicht alle Verfassungsrechtler, und wenn wir Gesetze beschließen, die einen großen Kreis betreffen, dann sollten wir auch sicher sein, daß diese verfassungskonform sind, und deshalb zu diesen Hearings und Unterausschüssen auch Experten einladen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Rückverweisungsantrag wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung nach Erledigung der Rednerliste abgestimmt.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Werner Amon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

19.02

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir halten von diesem Rückverweisungsantrag nichts. Wenn Sie in der Frage des Vorgehens gegen pseudoreligiöse Gruppen, Guru-Bewegungen, Sekten keine Linie haben, ist das Ihr Problem, wir jedenfalls sagen diesen Gruppierungen ganz eindeutig den Kampf an. (Abg. Dr. Graf: Bei euch sitzen die Scientologen, nicht bei uns!) Und wenn Sie bis heute keine Linie in dieser Frage haben, dann werden Sie wahrscheinlich in 14 Tagen auch keine haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte einleitend sagen und grundsätzlich feststellen, daß aufgrund des Artikels 63 des Staatsvertrages von Saint Germain und des Artikels 6 des Staatsvertrages betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich die freie Religionsausübung,


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