Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 31

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Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Sie wissen, daß die Mediation im Rahmen eines Modellprojektes durchgeführt wurde, das sich sehr bewährt hat. Wir wollen das verallgemeinern, sowohl durch entsprechende Bestimmungen im Verfahrensrecht, die das Zugänglichmachen der Mediation erleichtern sollen, als auch durch organisatorische Maßnahmen, sodaß Institutionen die Mediation im Wege der Komediation zwischen Juristen, Psychiatern, Psychologen, Psychotherapeuten anbieten und in jenen Fällen, in denen den Mediationspartnern die Bezahlung Schwierigkeiten macht, durch Subventionen unterstützt werden. Insofern sind wir guter Hoffnung, daß es gelingen wird, das auch in die Tat umzusetzen.

Was die Kosten anlangt, ist es so, daß der relative Anwaltszwang im Scheidungs- und im Aufteilungsverfahren eine notarielle Vertretung gar nicht ermöglicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Letzte Zusatzfrage: Frau Dr. Hlavac. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Danke, Herr Präsident. – Herr Bundesminister! Ich möchte nochmals zur Verschuldensscheidung zurückkommen. Sie haben ausgeführt, daß das Hauptproblem eigentlich die Frage des Unterhalts ist, und ich stimme Ihnen diesbezüglich auch zu. Jetzt wird es aber mit der geplanten Novelle eine Änderung im Bereich des Unterhaltsrechts dahin gehend geben, daß mehr auf den Bedarf abgestellt werden soll. Glauben Sie nicht, daß das ein erster Schritt sein könnte, um von der Verschuldensscheidung wegzukommen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich sehe das schon auch so, daß man eben, wenn man die Frage des Verschuldens nicht von vornherein auch aus dem Scheidungsverfahren wegbekommt, schrittweise das Verschulden im Scheidungszusammenhang zurückdrängen muß. Das ist ein solcher Weg, das Verschulden zurückzudrängen und mehr den Bedarf in den Vordergrund zu stellen. Vielleicht ist das der erste Schritt, dem dann ein weiterer wird folgen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals, Herr Minister. Ich erkläre die Fragestunde damit für beendet.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 3081/AB bis 3086/AB.

2. Initiativanträge:

Zurückziehung: 648/A.

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 35 betreffend "Schutz der Pensionen", überreicht von den Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Dr. Harald Ofner.


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