Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 124

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nieren, das sie an die österreichische Bundesregierung und an dieses österreichische Parlament richten.

Wir haben auch, insbesondere bei den heute zur Diskussion stehenden drei Volksbegehren, sehr viel Verständnis für das Grundanliegen. Die Gentechnologie ist ein wichtiger Bereich, der in vielen Punkten für die Menschheit Segen gebracht hat, der aber auch Fluch bedeuten könnte. Er ist daher mit besonderer Vorsicht, mit besonderer Sorgfalt und auch mit ständiger Beobachtung zu begleiten.

Die Frauenanliegen sind Anliegen, die der Österreichischen Volkspartei ganz wesentlich sind, wenngleich ich auch im Vorfeld des Volksbegehrens nicht verhehlt habe, daß manche der Forderungen so formuliert waren, daß sie sich durchaus auch gegen Frauen richten könnten und daher frauenfeindlich sind. (Abg. Öllinger: Welche?!)

Auch zu einem umfassenden Tierschutz bekennt sich die Österreichische Volkspartei, weil es uns ganz wichtig ist, daß jedem Lebewesen in diesem Land mit Ehrfurcht begegnet wird und jedes Lebewesen hier auch ein Recht zu leben hat. (Beifall bei der ÖVP.) Wir werden es aber nicht zulassen, daß durch Forderungen, wie sie zum Beispiel in den Papieren der Grünen enthalten sind, bäuerliche Familienbetriebe in Österreich zugrunde gehen und damit bäuerliche Familien ihre Lebensgrundlage verlieren! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich ganz kurz auf die drei Bereiche eingehen. – Was den Gentechnikausschuß anbelangt, bedauere ich es zutiefst, daß die Proponenten des Gentechnik-Volksbegehrens diesem Ausschuß nunmehr fernbleiben, besonders deshalb, weil mit ihnen – und zwar sehr ausführlich –, genauso wie mit allen fünf Fraktionen dieses Hauses, im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung die Vorgangsweise in diesem Ausschuß festgelegt wurde. Die Abwicklung dieses Ausschusses stand also im voraus fest und damit auch, daß Abstimmungen und damit konkrete Ergebnisse erst mit dem Schlußbericht dieses Ausschusses im Parlament zu behandeln sein werden.

Nichtsdestotrotz hat sich meine Fraktion gemeinsam mit der sozialdemokratischen Fraktion zum Beispiel darum bemüht, daß durch einen Fristsetzungsantrag an den Justizminister das schon lange fällige Haftungsgesetz nunmehr bis zum 15. April durch den Ministerrat gehen muß, damit es noch vor dem nächsten Sommer in diesem Hause behandelt und verabschiedet werden kann, sodaß in diesem Bereich auch Verunsicherungen für die österreichische Bevölkerung ausgeräumt werden können.

Lassen Sie mich aber auch sagen, daß die Umsetzung mancher der 38 Forderungen, die im Nachfeld des Gentechnik-Volksbegehrens – denn es gab nur drei Punkte im Gentechnik-Volksbegehren – von den Proponenten des Volksbegehrens an die Bundesregierung erhoben und dann auch im Gentechnikausschuß eingebracht wurden, bedeuten würde, daß Tausende Österreicherinnen und Österreicher ihre Arbeitsplätze verlieren würden. Genau dagegen wehrt sich die Österreichische Volkspartei! Wir fühlen uns verantwortlich für die österreichischen Arbeitsplätze! (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie, Frau Kollegin Langthaler, sagen – das hat mich schon etwas verwundert –, wie viele sozialdemokratische KollegInnen Ihnen versichert hätten, wie gerne sie gegen die Biopatentrichtlinie stimmen würden, dann muß ich Ihnen entgegnen: Es muß Ihnen schon klar sein, daß wir, wenn wir der Biopatentrichtlinie nicht zugestimmt hätten, jetzt in Österreich schlechtere – und zwar sowohl nationale als auch internationale – Regelungen hätten, als dies davor der Fall war und daß in Hinkunft keine biotechnologischen Unternehmungen mehr irgendein Interesse am Wirtschaftsstandort Österreich hätten! (Abg. Ing. Langthaler: Blödsinn!)

Frau Kollegin Langthaler! Wir haben derzeit in Österreich mehr als 5 000 Arbeitsplätze in der Biotechnologie. Diese hätten Sie damit schwer gefährdet, und das bedeutet für 5 000 Familien weniger Einkommen oder Arbeitslosigkeit.


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