Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 22

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Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Sie haben gerade davon gesprochen, daß das Ziel einer Reform wäre, einkommensschwache Familien, also Mehrkinderfamilien, Alleinerziehende, vor Armut zu schützen. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis den standesgemäßen Unterhalt und die Abgeltung dieses standesgemäßen Unterhalts als sein Ziel bezeichnet, als das Ziel dieser Reform.

Wie wollen Sie diese beiden Ziele, das von Ihnen und das des Verfassungsgerichtshofes, unter einen Hut bringen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrter Herr Abgeordneter Öllinger! Das Wort "standesgemäßer Unterhalt" findet sich im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht. In der Tat sagt der Verfassungsgerichtshof auch, daß Unterhaltsverpflichtungen, die ohnehin schon in der Zivilrechtssprechung gedeckelt sind – das heißt, Unterhaltsleistungen können zumindest im Normalfall 14 000 S pro Kind nicht überschreiten –, nur zur Hälfte steuerfrei gestellt werden müssen. Der Verfassungsgerichtshof zieht hier gewissermaßen eine Obergrenze von 7 000 S pro Kind und Monat ein. Und das ist wahrlich ein Betrag, der sich für Mittelstandsfamilien durchaus rechnen läßt, aber für mehr nicht.

Es geht bei diesem VfGH-Erkenntnis darum, aus verfassungsrechtlichen Gründen, Herr Abgeordneter Öllinger, den Mittelstandsfamilien unter die Arme zu greifen. Wir haben an vielen Beispielen, zuletzt auch im ORF gezeigt, gesehen, daß dies notwendig ist. Man könnte vielleicht auf den ersten Blick meinen: Ist es denn überhaupt notwendig, diesen Familien zu helfen? Aber das sind Mittelstandsfamilien, das sind Familien, die sich mit zwei, drei Kindern alles andere als leichttun, die gegenüber Kinderlosen ein deutliches Wohlstandsgefälle in Kauf nehmen müssen. Dort müssen wir aus verfassungsrechtlichen Gründen helfen.

Das hat die Koalition schon zu Beginn klargestellt – hier sind wir mit dem Koalitionspartner völlig einer Meinung –, daß wir das, was wir für die Mittelstandsfamilien tun, auch für die einkommensschwachen Familien tun werden. Es steht der Betrag eigentlich auch schon weitestgehend außer Streit: 500 S pro Kind und Monat, 6 000 S pro Kind und Jahr. Die Finanzierung selbst ist aus Sicht der Familien, aus Sicht der Mutter sekundär. Es geht darum, daß mit der Überweisung der Familienbeihilfen und des Kinderabsetzbetrages durch das Finanzamt ab 1999 jedes zweite Monat mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Tausender dazukommen wird. – 1 000 S alle zwei Monate, 6 000 S pro Jahr!

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur vierten Anfrage. – Herr Abgeordneter Kopf, bitte.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

186/M

Welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus Ihrer Sicht aus den Ergebnissen der Klimakonferenz in Kyoto für Österreich?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrter Herr Abgeordneter Kopf! Die Industrieländer der Welt haben sich bei der Klimaschutzkonferenz in Kyoto im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, bis zum Jahre 2010 ihre Emissionen an Treibhausgasen um durchschnittlich 5,2 Prozent zu senken; die Europäische Union um 8 Prozent, die Amerikaner um 7 Prozent, die Japaner um 6 Prozent. Das ergibt für die Industrieländer insgesamt eine Reduktion um 5,2 Prozent.

Aus Sicht der Europäischen Union ergibt sich nunmehr, daß die Lastenverteilung innerhalb der Union neu zu definieren sein wird. Die Europäische Union ist mit einem Reduktionsziel von minus 15 Prozent nach Kyoto gegangen; das war das Mandat. Das Ergebnis von Kyoto ist jetzt


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