Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 31

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zugsmöglichkeit der Kinderkosten für die österreichischen Familien. Und das würde Besserverdienenden in höherem Maße zugute kommen.

Das ist aber nicht unser Wunsch, das ist auch nicht der Wunsch von Vizekanzler Schüssel, sondern eine nüchterne Analyse dessen, was passiert, wenn wir uns nicht einigen. Wir wollen uns aber einigen, und ich bin zuversichtlich, wir werden uns einigen; schon alleine deswegen, weil eine Nichteinigung budgetär kaum zu verkraften wäre.

Experten gehen davon aus, daß die Kosten für das Budget bei einem schlichten Zurkenntnisnehmen des VfGH-Erkenntnisses ohne Sanierung 20 oder 30 Milliarden Schilling pro Jahr betragen würden. Also es gibt viele gute familienpolitische, aber auch budgetpolitische Gründe, uns zu einigen – und das wissen beide Koalitionspartner und auch der Finanzminister.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Tegischer, bitte.

Abgeordnete Brigitte Tegischer (SPÖ): Herr Minister! Es ist leider eine Tatsache, daß der Familienhärteausgleichsfonds nicht so greift, wie er greifen sollte, sei es aus bürokratischen Gründen oder aus Informationsmangel. Welche Überlegungen stellen Sie beziehungsweise Ihr Ministerium jetzt an, um besonders einkommensschwachen Jungfamilien zu helfen beziehungsweise diese finanziell zu unterstützen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Abgeordnete Tegischer! Ich nehme da Bezug auf eine unserer letzten Diskussionen im Ausschuß und nehme gerne zur Kenntnis, daß auch die SPÖ-Fraktion meint, daß die Richtlinien dieses Familienhärteausgleichsfonds einer Revision bedürfen, jene Richtlinien, die uns nämlich dazu zwingen, nach wie vor die deutliche Mehrheit der einlangenden Anträge abzulehnen. Waren es im Jahr 1996 noch rund 80 Prozent der Anträge, die wir ablehnen mußten, waren es 1997 immerhin noch rund 70 Prozent. Also nur 30 Prozent der Antragsteller haben auch etwas bekommen. Das hat auch dazu geführt, daß die Mittel des Familienhärteausgleichsfonds gar nicht im vollen Ausmaße ausgeschöpft werden konnten.

Ich freue mich also über die Unterstützung durch Ihre Fraktion, diese Richtlinien praxis- und familiengerechter zu gestalten, und werde dann mit dem Herrn Finanzminister in Gespräche eintreten, um auch zu einer entsprechenden budgetären Absicherung solcher neuer Richtlinien zu kommen.

Ich halte es schlicht und ergreifend für nicht gescheit, daß eine deutliche Mehrheit von in Not befindlichen Familien aufgrund formeller Bestimmungen jetzt keine Hilfe erwarten kann, weil wir ihnen gar keine Hilfe geben dürfen. Richtlinien müssen praxisgerecht, menschengerecht, familiengerecht sein, und ich bin optimistisch, daß wir in Verhandlungen mit Ihnen, aber auch mit dem Finanzminister zu einer besseren und familiengerechteren Lösung für diesen Familienhärteausgleichsfonds kommen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister.

Die Fragestunde ist damit beendet.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich auf die schriftliche Mitteilung, die hier im Sitzungssaal verteilt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:


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