Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 30

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und Kind mehr für das dritte und jedes weitere Kind. Das sind keine großen Beträge, damit hupft niemand sehr weit, vor allem nicht nach Mallorca und schon gar nicht in die Karibik.

Hier geht es aber auch darum, den Familien einen gewissen Vertrauensschutz zu gewähren: Das, was 1992/93 eingeführt wurde, wollen wir 1998 nicht abschaffen. Ich würde nicht einsehen, warum im Zuge der Familiensteuerreform, mit der wir den Familien ja helfen wollen, ausgerechnet die Mehrkinderfamilien fast Verlierer dieser Reform sein sollten. Das ist nicht meine Position. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Motter.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ich sehe einen bescheidenen Bezug auf unser Familientransfermodell in einer Aussage von Ihnen, und zwar in der Aussage, daß Sie sich vorstellen können, bei hohen Einkommen keine Erhöhung der Familienbeihilfe vorzunehmen. Wie stehen Sie zu dieser Aussage?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Abgeordnete Motter! Ich bin gefragt worden, wie das denn bei Einkommen jenseits von 1,5 Millionen Schilling sei, und in der Tat ist das nicht unsere Zielgruppe, wenn es um die Familiensteuerreform geht. Ich habe gesagt, daß es möglich sein muß, bei solchen Einkommen jedenfalls nichts Zusätzliches zu geben, wenn das verfassungsrechtlich geht, und zwar nichts Zusätzliches im Hinblick auf das, was wir für die Mittelstandsfamilien und die einkommensschwachen Familien vorsehen.

Denn das ist das Problem: Diese wenigen sehr gut verdienenden Familien – das sind ja nur einige tausend in Österreich –, diese Topverdiener haben relativ hohe Steuersätze, daher ist die Steuerfreistellung der Unterhaltsverpflichtung dort ein besonderes Problem. Also verfassungsrechtlich ist das sicherlich keine ganz einfache Sache. Dazu kommt noch, sehr verehrte Frau Abgeordnete, wie kaum jemand weiß, daß diese Topverdiener ja sehr hohe Beiträge an den Familienlastenausgleichsfonds zahlen, nämlich 4,5 Prozent ohne Höchstbeitragsgrundlage. Das heißt, jemand, der 1,5 Millionen Schilling pro Jahr verdient, zahlt ... (Abg. Dr. Kier: Die Unternehmer zahlen das, nicht die Verdiener!) Das ist insgesamt ein Aufwand, der eben bei solchen Einkommen zu entrichten ist. 4,5 Prozent sind fast 70 000 S pro Jahr, und solche Topverdiener bekommen ja ohnehin relativ wenig heraus.

Also es gibt hier eine Reihe von Beschränkungen, aber eines glaube ich erreichen zu können: daß wir für diese Topverdiener betragsmäßig jedenfalls nichts Zusätzliches geben müssen, wie wir das für die Mittelstandsfamilien und für die einkommensschwachen Familien tun. Das habe ich damit gemeint, und alles darüber Hinausgehende wäre verfassungsrechtlich aus meiner Sicht nicht in Ordnung und würde unserem Bestreben zuwiderlaufen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Herr Vizekanzler Schüssel hat in einem Presseinterview erklärt, er könne sogar sehr gut damit leben, wenn es zu keiner Einigung zwischen ÖVP und SPÖ käme, denn dann würde automatisch eine Freibetragsregelung in Kraft treten, die seiner Meinung nach die gerechteste Lösung wäre, um der Familienbesteuerung und diesem Erkenntnis zu entsprechen. Wie stehen Sie zu dieser Äußerung des Vizekanzlers?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger! Das ist eine völlig falsche Interpretation und eine völlig falsche Zitierung von Vizekanzler Schüssel.

Vizekanzler Schüssel hat gesagt, wenn es zu keiner Einigung kommt, dann tritt das in Kraft, was eben die Verfassungsrichter gesagt haben, nämlich eine Aufhebung der entsprechenden Paragraphen des Einkommensteuergesetzes und richtigerweise dann eine sehr weitgehende Ab


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