Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 80

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ten Vorstellungen werden wir sicher noch ausführlich diskutieren. Sie haben gesagt, Sie werden zügig und rasch arbeiten und auch die Parteienvorstellungen einarbeiten. Ich werde Sie gegebenenfalls – ich hoffe, es nicht tun zu müssen – daran erinnern, denn ich möchte nicht, daß es zwei weitere Jahre dauert, denn wir haben in diesem Bereich wirklich Handlungsbedarf.

Jetzt zum Antrag der Freiheitlichen, der hier so viele Emotionen hervorgerufen hat. Frau Kollegin Haller – ich sehe sie jetzt leider nicht im Saal – hat gemeint, es ginge nicht so sehr um die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaften, im Mittelpunkt frauenpolitischer Überlegungen müßten doch die wirtschaftliche Situation und die Lage der Frau stehen; zumindest habe ich das gestern hier so verstanden. Dazu muß ich folgendes sagen: Das ist doch untrennbar mit Gleichbehandlungsanwaltschaften verbunden, denn wenn ich die Frau in ihrer Erwerbstätigkeit schützen will, wenn ich sie vor Diskriminierungen schützen will, bei der Einstellung, bei der Beförderung, beim Weiterkommen, dann brauche ich diese Gleichbehandlungsanwaltschaften, weil nur diese einen fairen Zugang und eine faire Behandlung in der Wirtschaft letztendlich sicherstellen können, und davon sind auch das Einkommen und die wirtschaftliche Situation der Frau abhängig.

Kollegin Haller hat nicht recht, wenn sie sagt, wir wären nicht gewillt gewesen, diesen Alternativvorschlag zu diskutieren. Es geht hier nicht um Unterstellungen, von welcher Seite auch immer, aber schauen wir uns Ihren Antrag noch einmal genau an: Sie haben sich jetzt auf die Möglichkeit eingeschossen, Gleichbehandlungsfragen über Rechtsanwälte abwickeln zu lassen. In Ihrem Antrag schreiben Sie, daß das ein unabhängiger Verwaltungssenat machen könnte. Dazu muß ich sagen: Sie haben schon eine, wie ich glaube, kuriose Vorstellung von den Aufgaben eines unabhängigen Verwaltungssenates. Laut Ihrem Entschließungsantrag könnten die Kammern mit Gleichbehandlungsangelegenheiten betraut werden. Ich hätte da wenig Vertrauen, denn gerade unsere Kammern – ich sage es noch einmal – sind ausgesprochen männlich dominiert. Die Wirtschaftskammer würde ich in diesem Zusammenhang als ausgesprochen ungeeignet erachten.

Zu den Rechtsanwälten. Ich gehe davon aus, daß Rechtsanwälte in der Lage wären, sich die fachliche Kompetenz für die Behandlung aller Gleichbehandlungsfragen zu erarbeiten, und ich gehe ausdrücklich davon aus, daß die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in der Lage wären, die notwendige Sensibilität in diese Sache einzubringen – ich gestehe das den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zu –, aber wenn sich die FPÖ mit den grundsätzlichen Aufgaben der Gleichbehandlungsanwältin identifiziert – das hat Sie ja getan –, dann sage ich ihr: Das können auch die kompetenten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen nicht leisten. Sie müssen mir einmal erklären, wie Rechtsanwälte zu schriftlichen Stellungnahmen kommen, wie Betroffene, sage ich jetzt, in Verdacht Stehende über Rechtsanwälte gezwungen werden können, weitere Auskünfte zu geben, wie sie zu einer Auskunftspflicht gegenüber diesem Rechtsanwalt gezwungen werden können. Dazu müßten wir diesen Rechtsanwälten eine Art Behördencharakter geben, und damit wären wir wieder am Anfang der Diskussion.

Darin, daß die Behandlung von Gleichbehandlungsfragen zeitaufwendig ist, sind wir uns einig. Und wenn man sich die Stundensätze von Rechtsanwälten vor Augen führt, dann kommt man, so glaube ich, zu der Erkenntnis, daß wir mit einer Gleichbehandlungsanwaltschaft in jedem Bundesland – also mit acht zusätzlichen – immer noch kostengünstiger davonkommen.

Wenn Gleichbehandlungsfragen einem Rechtsanwalt übertragen werden, dann könnte das nur vor Gericht ausgetragen werden, weil man nur über das Gericht eine Auskunftspflicht erwirken kann. Ich glaube aber nicht, daß es sinnvoll ist beziehungsweise daß Frauen wollen, daß diese Angelegenheiten im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ausgetragen werden. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich komme noch einmal auf die große Novelle zurück, und ich ersuche Sie noch einmal, sich diesbezüglich wirklich einzusetzen und diese Sache voranzutreiben.

In diesem Zusammenhang muß ich schon noch ein paar Worte zu den gestrigen Aussagen des Herrn Bundeskanzlers im Rahmen der Aktuellen Stunde sagen. Der Herr Bundeskanzler ver


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