Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 81

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suchte, es von der Regierungsbank aus so darzustellen, als wäre es seine persönliche gute Tat, seine persönliche Leistung, daß erst vor kurzem wieder zwei Sektionsleiterposten mit Frauen besetzt wurden (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel )  – es ist schön, ja –, aber: Wir haben ein Bundesgleichbehandlungsgesetz, wir haben Frauenförderpläne, und anscheinend – darin geben Sie mir sicherlich recht – hätte er nur unter Beugung dieser Gesetze eine andere Entscheidung treffen können. Das war daher keine gute Tat, sondern dringend erforderlich und notwendig. Das heißt aber nicht, daß ich mich nicht auch darüber freue, daß wir hier langsam vorankommen. Aber diese beiden nun von Frauen besetzen Positionen auf höchster Ebene sind noch nicht in der Lage, den "traurigen" Prozentsatz der Frauen, die derartige Positionen innehaben, ein bißchen zu schönen. Darüber, so glaube ich, sind wir uns wohl alle einig. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Er hat freudestrahlend gesagt, das wäre in seiner Zeit gelungen. – Ich weiß nicht, was er sich erwartet hat, aber ich habe es in der Situation als nicht angebracht erachtet.

Wenn wir über Gleichbehandlung reden, möchte ich schon noch einmal auf die gestrige Abstimmung im Zusammenhang mit der Bestellung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes aufmerksam machen. Wenn wir von Gleichbehandlung reden, wenn wir uns hier darin einig sind, daß Gleichbehandlung ein wichtiges politisches Ziel ist, vor allem die Umsetzung in die gesellschaftliche Realität, dann habe ich schon auch Probleme mit der SPÖ, denn von ihr würde ich mir erwarten, daß sie nicht so rasch ein Anliegen, für das sie in der Öffentlichkeit steht, nämlich bei gleicher Qualifikation von Kandidaten sich für eine Frau zu entscheiden und damit die Frauenquote in den höchsten Ebenen zu erhöhen, aufgibt, daß sie es nicht fast diskussionslos zugunsten eines schwarz-roten Proporzes in der Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes hintanstellt. Es tut mir leid, daß sie es getan hat, und das ist kein glückliches Signal. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Madl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.48

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Schaffenrath und auch Frau Kollegin Bauer! Sie reden der Regionalisierung das Wort, Sie wollen so schnell wie möglich eine Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft in ganz Österreich. Warum wollen Sie das? – Um den Frauen den weiten Weg zu ersparen, die viele Zeit, die sie aufwenden müssen, wenn sie etwa von Vorarlberg nach Wien fahren müssen. Das alles wollen Sie ihnen ersparen. Aber unser Antrag zielt ja darauf ab, daß man sofort in ganz Österreich eine Regionalisierung durchführen kann. In der jetzt vorliegenden Gesetzesvorlage ist vorgesehen, daß jetzt einmal eine Gleichbehandlungsanwaltschaft ganz im Westen errichtet wird. Dazu ist zu sagen, daß die Kärntner, die Steirer dann noch genauso weit haben werden, ob sie nach Wien oder nach Tirol fahren; das habe ich auch schon im Ausschuß gesagt.

Die Idee ist ja die, daß man bestehenden Institutionen, Rechtsanwälten, RichterInnen, StaatsanwältInnen – die gibt es auch noch, stellen Sie sich vor! –, das gleiche Instrument in die Hand geben könnte, das man jetzt der Gleichbehandlungsanwältin in Tirol in die Hand gibt. Mit diesem Instrument könnten sie dann recherchieren und auch die Auskunftspflicht in den Betrieben erwirken. (Zwischenruf der Abg. Schaffenrath. )

Frau Kollegin! Wir reden über Dinge, die an und für sich noch nicht so wichtig sind, weil man vorher noch etwas zu erledigen hätte. Schauen Sie sich die Erläuterungen zu dieser Regierungsvorlage an. Darin steht, daß eine Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vorerst nur in einem Bundesland vorgesehen ist. Und weiter heißt es, daß die Einleitung eines Verfahrens gemäß den §§ 5 und 6 nicht auf die Regionalbüros übertragen werden kann. Das heißt, eine Regionalisierung der Überprüfung einer Beschwerde durch die Gleichbehandlungskommission selbst ist nicht vorgesehen.


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