Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 52

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zierten Spitalslastigkeit gekommen ist. Viele Menschen werden jetzt in Spitäler eingewiesen, obwohl es für sie gar nicht notwendig wäre. Es ist nicht gut für Patienten, unnötig in ein Spital aufgenommen zu werden – ganz abgesehen davon, daß dadurch auch die Kosten in den Spitälern enorm hoch sind.

Daher ist auch hier Handlungsbedarf gegeben, damit wir diese Spitalslastigkeit wieder zurückdrängen. Sie haben zwar schon davon gesprochen, daß Sie es machen werden, Frau Ministerin, aber gehandelt haben Sie noch nicht.

Wir haben weiters das Problem, daß 1997 500 Millionen Schilling an Geldern in Spitälern ausgegeben wurden, die nicht hereingebracht werden können, weil wir ausländischen Patienten, die in Österreich behandelt werden, aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen und einer Gesetzeslücke keine Rechnung zustellen können. 500 Millionen Schilling betrug der Abgang – unwiederbringlich, uneinbringlich – 1997, und 1998 wird dasselbe sein. Während die Österreicher im Ausland bar bezahlen und in Österreich Wochen und Monate auf ein Bett warten müssen, werden die Ausländer bei uns größtenteils gratis behandelt, weil wir ihnen die Rechnung nicht zustellen können.

Damit diese Misere für das Jahr 1998 beseitigt wird, bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt, Mag. Trattner betreffend Gratisbehandlung ausländischer Patienten in Österreichs Krankenhäusern

"Der Bundesminister für Finanzen wird dringend ersucht, in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Gesetzeslücken im Bereich des Mehrwertsteuerrechtes für Krankenhäuser und des Beihilfengesetzes zu schließen, sodaß auch an Ausländern erbrachte Spitalsleistungen ordnungsgemäß fakturiert und eingehoben werden können, um betriebswirtschaftlichen Schaden von Österreichs Spitalserhaltern und volkswirtschaftlichen sowie gesundheitlichen Schaden von Österreichs Bevölkerung abzuwenden."

*****

Ich bitte Sie, diesem Antrag beizutreten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag liegt vor, er ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Onodi. – Bitte.

12.45

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Anfang der neunziger Jahre sahen wir uns mit einer Entwicklung konfrontiert, daß sich die Kosten des Gesundheitswesens im Verhältnis zum BIP überproportional entwickelten. Heute können wir mit Recht behaupten, daß es gelungen ist, dieser Entwicklung gegenzusteuern. Mit den Regierungserklärungen im Dezember 1990 und 1994 wurde der Startschuß zu einer Umstellung der Krankenanstaltenfinanzierung und einer Neubestimmung des Gesundheitsbegriffes gegeben. Wichtige gesetzliche Neuerungen wurden beschlossen. Um nur einige Bereiche zu nennen: Neu geregelt wurden das Krankenanstaltenwesen, die Angelegenheiten von Kurorten und Heilvorkommen, die Ausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe, das Ärztegesetz, das Arzneimittel- und das Medizinproduktegesetz. – Innerhalb kürzester Zeit ist hier ein enormes Reformwerk in Angriff genommen worden, und dies war notwendig, weil sonst die Gesundheitsversorgung für die Bürger unseres Landes mittelfristig vielleicht nicht mehr so gewährleistet gewesen wäre.


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