Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 55

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gesetzes ein Lippenbekenntnis, solange keine ausreichenden Mittel von seiten der Länder zur Verfügung gestellt werden.

Meine Damen und Herren! Zu den Bereichen Gesundheitsförderung in Betrieben und Schulen möchte ich festhalten, daß es nach unserer Ansicht besser wäre, daß diese auf ihre tatsächlich erbrachten Leistungen und auf ihre Sinnhaftigkeit in diesem Ausmaß geprüft werden sollten. Wenn man weiß, daß allein Betriebe unter 100 MitarbeiterInnen jährlich rund 1,2 Milliarden Schilling ausgeben und der vorgeschriebene Einsatz von Sicherheitskräften für gefährliche und weniger gefährliche Betriebe gleichermaßen gilt, so darf hier sicher eine Hinterfragung erlaubt sein. Eine an sich sinnvolle EU-Richtlinie ist in Österreich in einer Form umgesetzt worden, die den Betrieben zum Teil horrende Kosten auferlegt und die Unternehmer geradezu zwingt, bei den MitarbeiterInnen möglichst zu rationalisieren.

Meine Damen und Herren! Ich möchte hier nicht falsch verstanden werden. Meine Kritik richtet sich nicht gegen den ArbeitnehmerInnenschutz im Bereich der Gesundheitsvorsorge an sich, sondern gegen die Methoden und die überhöhten Kosten.

Auch an den Schulen, wo die Betreuung von der öffentlichen Hand finanziert wird, steht angesichts der großen Zahl von Haltungsschäden, von Übergewichtigkeit oder an kariösen Zähnen auch nicht alles zum Besten. Wenn zum Beispiel an den Pflichtschulen durchschnittlich nur eine halbe Minute pro SchülerIn für eine Untersuchung vorgesehen ist, dann kann man sich von der schulärztlichen Betreuung auch in Zukunft nicht viel erwarten.

Es sollten daher meines Erachtens die Schulärzte auch verstärkt in den Unterricht eingebunden werden, doch dies erfordert vor allen Dingen mehr Zeit für die Ärzte, die wichtige Partner in der Früherkennung, auch bei physischen Krankheiten sein könnten.

Abschließend möchte ich festhalten, daß der vorliegende Gesundheitsbericht eine wertvolle Dokumentation von Fakten ist, die allerdings, wie auch schon beim ersten Gesundheitsbericht, keine neuen Erkenntnisse beziehungsweise Verbesserungen in unserem Gesundheitswesen erkennen lassen. Aus diesem Grund lehnen wir Liberale diesen Bericht ab.

Meine Damen und Herren! Zum dritten Tagesordnungspunkt, Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 412/A (E) des Herrn Kollegen Pumberger, möchte ich festhalten, daß wir inhaltlich voll mit diesem Entschließungsantrag konform gehen. Das Impfschadengesetz ist unverständlich, unpräzise und widerspricht dem Grundsatz der Rechtssicherheit und den Vorgaben des Konsumentenschutzes.

Allerdings glaube ich, meine sehr geehrten Damen und Herren der Freiheitlichen, daß die Frist 1. Mai 1997 auch Ihrerseits nicht mehr Gültigkeit haben kann, daher bringe ich heute den Entschließungsantrag – ich gebe zu, er ist teilweise wortidentisch mit dem vorliegenden Antrag der Freiheitlichen – mit einer Terminänderung ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Klara Motter, Dr. Volker Kier und PartnerInnen betreffend Impfschadengesetz, eingebracht im Zuge der Debatte zu Punkt 3 der Tagesordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, bis Jahresende 1998 als Ministerialentwurf eine vollkommene Überarbeitung des Impfschadengesetzes zu erstellen,

um den Gesetzestext ohne unnötige Querverweise für betroffene Bürger klar verständlich zu machen,

bestehende Rechtsunsicherheiten aufgrund unpräziser Bestimmungen zu beseitigen,

Impfopfern rasch und unbürokratisch entsprechende Entschädigungen zukommen zu lassen,


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