Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 59

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr und Genossen betreffend Neugestaltung des Gesundheitsberichtes

Der Ausschuß wolle beschließen:

Die Gesundheitsministerin wird aufgefordert, bis Jahresende 1997 die nötigen Schritte zur Verbesserung der österreichischen Gesundheitsberichterstattung einzuleiten.

Der Gesundheitsbericht wird erweitert und durch analytische Auswertungen ergänzt. Zur Informationsgewinnung werden Meldepraxen (Beobachtungspraxen) in ganz Österreich eingerichtet.

*****

Ich glaube, nur wenn Sie bereit sind, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen, kann es gelingen, für den nächsten Gesundheitsbericht Daten zu erhalten, mit denen wir tatsächlich etwas anfangen können und aufgrund derer Sie, Frau Ministerin, auch die Möglichkeit haben, zu reagieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Haidlmayr soeben vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsmäßig eingebracht, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Hostasch zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

13.16

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zu den jetzt diskutierten Tagesordnungspunkten und auch grundsätzlich zum zweiten Gesundheitsbericht Stellung zu nehmen.

Dieser zweite Gesundheitsbericht erfaßt, wie schon in der Debatte erwähnt wurde, einen Berichtszeitraum von 1993 bis 1995 und somit eine Periode, in der primär meine Vorgängerin die Verantwortung für die Auftragsstellung und letztlich auch Verfassung übernommen hat. Ich möchte mich daher bei Frau Exbundesministerin Dr. Krammer herzlich dafür bedanken, daß sie die Wegbereiterin dafür gewesen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte aber doch die Kritik, die vorgebracht wurde, nämlich daß keine aktuellen Bezüge gegeben seien, zurückweisen. Wenn jemand diesen Gesundheitsbericht aufmerksam durchliest, dann ist für ihn erkennbar, daß dort, wo wir verfügbares Datenmaterial hatten, versucht wurde, bis auf das Jahr 1997 vorzugreifen und eine möglichst große Aktualität zustande zu bringen, obwohl wir alle, so glaube ich, wissen, daß es bei Berichten immer wieder ein Problem ist, daß keine Tagesaktualität dargestellt werden kann.

Ich darf aber doch darauf verweisen, daß mein Ressort sehr viele Informationen über das Gesundheitswesen und Statistiken zur Verfügung stellt. Ich glaube, daß es auch wichtig ist, daß Berichte ihre Lesbarkeit beibehalten und nicht ein Volumen bekommen, das es fast unmöglich macht, daß jemand gezielt jene Informationen bekommt, die er für seine politische Arbeit oder auch für seine expertenmäßige Arbeit braucht. Ich bitte daher um Verständnis, daß wir auch in Zukunft nicht alle Wünsche auf Information in einem Bericht realisieren können und auch nicht wollen, weil ich glaube, daß eine Überschaubarkeit der Information wichtig ist, um einem Bericht den entsprechenden Wert zu geben.

Ich darf Sie aber darauf verweisen, daß in meinem Ressort mehrere wichtige Informationen publiziert werden, wie zum Beispiel das Gesundheitsstatistische Jahrbuch, das mit dem ÖSTAT gemeinsam gemacht wird, dessen neueste Ausgabe erst vor kurzer Zeit erschienen ist. Es wird auch von der Sozialversicherung das Statistische Handbuch herausgegeben, das, so glaube ich, für die Damen und Herren Abgeordneten zu einem festen Bestandteil für Informationen und


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