Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 153

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parteien können, obwohl es dazu einen Antrag gibt, leider nicht sagen: Haben wir schon erledigt!, denn sie ist noch nicht da. Also brauchen wir die Krankenscheingebühr.

Aber der Kollegin Reitsamer ist es irgendwie zu mühselig zu sagen, nur deswegen, weil wir die Chipcard noch nicht haben, brauchen wir die Krankenscheingebühr. Deshalb sagte sie heute – und das ist besonders interessant –, wir brauchen sie, weil ja unter Umständen eine Grippeepidemie kommen könnte, und dann ist der ganze "Vorrat", den sich die Krankenversicherungen angehäuft haben, wieder weg. Eine Grippeepidemie bringt unser Krankenversicherungswesen aus dem Lot! Deshalb brauchen wir eine Krankenscheingebühr – als Grippemittel.

Meine Damen und Herren! Man kann das natürlich auf diese Art und Weise diskutieren, nur finde ich es nicht angemessen. Ich hätte mir gewünscht, daß man zum Beispiel zu diesem Antrag betreffend die besondere Eingliederungsbeihilfe, den wir damals gestellt haben, ein bißchen reflektiert. Denn es war immerhin das erste Mal, daß der Gesetzgeber ein Instrument aktiver Arbeitsmarktpolitik selbst beschließt.

Frau Ministerin! Ich meine aber, so erfolgreich ist dieses Instrument nicht geworden, als daß wir uns heute und hier seiner berühmen könnten. Es wäre vielmehr an der Zeit, darüber nachzudenken, was diese Aktion – die ja jetzt einen Namen hat, sie heißt "come back" – gebracht hat, welche Effekte sie gehabt hat, und ob es wirklich eine positive Aktion war. Wenn ich mir etwa anschaue, wie das AMS Wien bilanzieren muß – für den Rest des heurigen Jahres fällt die Aktion "come back" ja aus, weil die Mittel schon verbraucht sind, weil man nicht bedacht hat, daß man ja für 18 Monate finanzieren muß, und ich nehme an, daß das auch in einigen anderen AMS-Landesstellen so ist –, dann ist dies ein weiteres Argument dafür, daß man sich bei künftigen Beschlußfassungen über derartige Themen vielleicht doch auch einmal die Argumente der Opposition anhören sollte. Und nicht nur das: Man sollte sich darüber hinaus mit der Beschlußfassung vielleicht auch etwas Zeit lassen, statt daß man hopp-tropp einen Beschluß herausgibt und dann auch noch glaubt, daß man damit eine besonders positive Aktion durchgesetzt hat.

Frau Bundesministerin! Ich denke, Sie wissen, daß die Kritik, die wir an der Aktion "come back" – als sie noch nicht so geheißen hat – geäußert haben, berechtigt war. Selbstverständlich nehmen sich die Unternehmer jene Arbeitslosen, die am meisten Arbeitslosengeld "auf dem Buckel" mit in den neuen Job bringen. Das ist den Unternehmern auch nicht vorzuwerfen, aber ist das der Sinn dieser Aktion gewesen? – Genau das haben wir kritisiert. Dies war ein Teil unserer Kritik, einen anderen Teil haben wir versucht, im vorliegenden Antrag zu formulieren.

Abschließend zu Ihnen, Frau Kollegin Gatterer, und das ist auch an die Adresse von Frau Kollegin Reitsamer gerichtet, obwohl mir Herr Kollege Kier diesbezüglich das Wort schon aus dem Mund genommen hat. Wenn man über die Grundsicherung im Alter sagt, sie wäre zum Sterben zuviel und zum Leben zuwenig, dann muß man auf den Ausgleichszulagenrichtsatz verweisen. Wenn das alles ist, was Ihnen dazu einfällt, dann ist das eine bittere Pille für die Betroffenen! An die Adresse der Kollegin Gatterer und zu ihrer Forderung bezüglich Versorgungsausgleich kann ich nur sagen: Wir unterstützen das, aber nur dann, wenn es eine Sockelung gibt. Genau deswegen braucht man eine Grundsicherung, weil der Versorgungsausgleich sonst nicht funktionieren kann und in der Armut enden würde.

Deshalb, meine Damen und Herren: Nehmen Sie sich für das nächste Mal vielleicht vor, nicht in dieser Art über abgelegte Anträge zu diskutieren, sondern sich etwas seriöser mit den Themen der Opposition auseinanderzusetzen! (Beifall bei den Grünen.)

19.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Gleichfalls 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.43

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist tatsächlich der größte Teil der heute zur Diskussion stehenden Oppositionsanträge bereits im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 1997 ausführlich


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