Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 31

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Anläßlich des Zwanzigsten Berichtes der Volksanwaltschaft möchte ich Dank und Anerkennung für die Arbeit der Volksanwaltschaft aussprechen, die mit Einsatz, Fleiß und Kompetenz geleistet wird. Ich weiß, daß dieser Dank von den Volksanwälten auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überbracht wird, die sich ja weit über die Erfordernisse der Routine hinaus bemühen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Naturgemäß muß die Rolle eines Organs des Nationalrates, wie eben die Volksanwaltschaft eines ist, im Laufe der Zeit überdacht werden: Es können Anpassungen und Veränderungen erforderlich werden. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich teilweise ja auch in einem sehr hohen Maße. In erster Linie ist es Aufgabe des Nationalrates, über diese nachzudenken; ebenso sind auch Vorschläge, Anregungen oder Diskussionsbeiträge über die Verfassung der Volksanwaltschaft im engeren Sinn willkommen.

Nun einige Anmerkungen zu einem Diskussionsbeitrag der Volksanwaltschaft, zur angeregten Prüfkompetenz für sogenannte ausgegliederte Rechtsträger. Nehmen wir als Beispiel die Post – egal, ob man sie privatisiert, echt oder unecht ausgegliedert nennt, das spielt hier keine Rolle. Wenn die Post eine Managemententscheidung trifft und ein Bürger sich dadurch belastet fühlt, könnte er sich an die Volksanwaltschaft wenden. Was macht dann die Volksanwaltschaft? – Kommt sie auf das Unternehmen zu, so bewegt sie sich im Aktienrecht und letztlich vor Gericht. Das kann man sich nicht wünschen. Kommt die Volksanwaltschaft auf die Politiker zu, auf einen Minister, so ist dieser nicht zuständig für eine Managemententscheidung. Man kann einem Politiker, einem Minister keine Verpflichtung aufbürden, ohne daß er Rechte hat.

Meine Damen und Herren! Würde es eine Prüfkompetenz für ausgegliederte Rechtsträger geben, so bedeutete das im Ergebnis eine massive Schwächung der Volksanwaltschaft, da sich diese à la longue selbst in einem luftleeren Raum wiederfinden würde. Das ist nicht zielführend, das ist nicht wünschenswert!

In einem anderen Punkt gibt es sicherlich Übereinstimmung mit der Volksanwaltschaft: Ich meine den Antrag der Grünen, 625/A, wonach Gesetzesanträge im Nationalrat nicht nur durch die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates oder auch der Bundesregierung, sondern auch durch die Volksanwaltschaft erfolgen können sollen. – Ich ersuche anläßlich der heutigen Debatte die Volksanwaltschaft um Klarstellung, daß es sich hiebei um einen Bärendienst der Grünen gegenüber der Volksanwaltschaft handelt, da es seitens der Volksanwaltschaft gar keine Ambitionen gibt, Gesetzesanträge zu stellen.

Bei aller sonstigen Sympathie für die Antragstellerin, Kollegin Stoisits, und trotz Übereinstimmung in vielen politischen Fragen kann ich nicht nachvollziehen, warum – und darauf läuft dieser Antrag hinaus – Rechte der Abgeordneten geschmälert werden sollen, warum elementare Möglichkeiten eines Abgeordneten, nämlich das Stellen von Gesetzesanträgen, von Organen des Nationalrates besorgt werden sollen. Einerseits kritisieren die Grünen sehr oft Gegebenheiten der Realverfassung und beklagen, daß sich Entscheidungen vom Parlament hinaus in den Bereich der Sozialpartnerschaft verlagern. Dies ist manchmal problematisch, für mich aber aufgrund einer Güterabwägung durchaus akzeptabel, wenn es um sozialen Frieden, um Stabilität oder um Konfliktregelung geht.

Zum einen beklagen die Grünen also, daß Entscheidungskompetenz vom Parlament hinaus verlagert wird, aber andererseits – so ist dieser Antrag ausgelegt – wollen sie dringend Rechte der Abgeordneten ihrer Fraktion teilen, schmälern und loswerden. Ich verstehe das nicht. Es drängt sich da natürlich der Verdacht auf, daß die Grünen die Volksanwaltschaft gewissermaßen als Oppositionsinstrument stilisieren wollen, daß dieses Organ des Nationalrates vor den eigenen grünen Karren gespannt werden soll.

Ich ersuche die Volksanwaltschaft, unter diese Spekulationen einen Schlußstrich zu ziehen und klarzustellen, daß die Volksanwaltschaft selbst keine Ambitionen hat, hier im Parlament Gesetzesanträge einzubringen.


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