Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 30

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 3389/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich mit, daß ein gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestelltes Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3389/AB der Anfrage des Abgeordneten Ing. Reichhold durchzuführen.

Aufgrund der insgesamt eingebrachten Anträge und der Dringlichen Anfrage ist nach § 57b die weitere Behandlung eines solchen Verhandlungsgegenstandes nicht möglich.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockredezeit von 7 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 105 Minuten, ÖVP 98 Minuten, Freiheitliche 91 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 63 Minuten.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden. Ich frage, ob es gegen diese Blockredezeit Einwendungen gibt. – Das ist nicht der Fall; dann ist das so beschlossen.

Ich begrüße die Damen und Herren von der Volksanwaltschaft sehr herzlich.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses betreffend den Zwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1996) (III-88/1068 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Wird eine mündliche Berichterstattung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

10.10

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Die Bilanz der Volksanwaltschaft ist imposant: Im Jahre 1996 wurde die Volksanwaltschaft in mehr als 10 000 Fällen in Anspruch genommen, was – das muß auch einmal gesagt werden – einen großen Verwaltungsaufwand darstellt. Dieser wird offenbar kompetent und effizient bewältigt. Grundsätzlich hat sich nach mehr als zwei Jahrzehnten, während derer die Volksanwaltschaft in Österreich tätig ist, viel Erfahrung, viel Fach- und Sachwissen angesammelt, das einer großen Zahl von Bürgern zugute kommt.

Hohes Haus! Leicht ist sie nicht, die Arbeit, die die Damen und Herren Volksanwälte mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen leisten, denn weitgehend werden ja Sorgen, Nöte und Probleme an die Volksanwaltschaft herangetragen, wo der vorgesehene Behördenweg verbaut ist, wo etwas versäumt wurde oder wo negativ beschieden wurde. Man braucht schon sehr viel Geduld, Einfühlungsvermögen und Verständnis für die einzelnen Fälle, denn es steht ja hinter jedem Fall ein persönliches Schicksal.


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