Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 34

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Ich nehme auch Bezug auf Ihre Feststellung zum Bundesministerium für Justiz, und zwar deshalb, weil ich selbiges auch in meiner Aufgabe als Sozialpolitiker sehr oft antreffe. Es steht hier: Verfahrensdauer: Ein großer Teil jener Beschwerden betraf wieder die lange Bearbeitungsdauer bei den Gerichten. – Hier geht es etwa um verzögerte Erstellung von Sachverständigengutachten. Wir haben das auch im Sozialrecht immer wieder. Die Bürger sind verärgert, sind vergrämt. Es geht um ihr Recht! Da müssen wir weiterkommen.

Sie schreiben, daß es unvorstellbar und unverständlich ist, daß man als Begründung einfach anführt, Überlastung, Überforderung und lange Krankenstände einzelner Richter, Richterwechsel, in Verstoß geratene Akte, Kompetenzkonflikte und vieles mehr seien Ursache für lange Bearbeitung. – Ich glaube, diese Botschaft soll auch von hier aus durch Ihre Darstellung sehr deutlich an das Justizministerium ergehen, und ich meine, daß diese Ihre Arbeit dazu beiträgt, daß wir solche oder ähnliche Vorkommnisse engagiert aufzeigen.

Sie verlangen eine Fristsetzungsmöglichkeit. Ich meine, daß diese Frage sehr wohl beraten werden soll und sehr gut vorbereitet werden soll. Ich glaube nicht, daß wir gut beraten sind, wenn wir den ersten Vorschlag, der sich auf drei oder vier Wochen bezieht, gleich annehmen. Ich sage aber auch, daß es keinen Sinn macht, über eine rasche Bearbeitung zu reden und dabei auf Fristen überhaupt nicht Bezug zu nehmen. Vielleicht gelingt es uns im nächsten Jahr, in einem kollegialen Gespräch eine konsensuale Lösung zu finden, damit wir auch hier einen Schritt weiterkommen.

Zum Schluß kommend darf ich Ihnen nochmals für Ihren Einsatz und für Ihre Arbeit im Interesse unseres Landes und der Bürger unseres Landes danken und darf Ihnen sagen, daß wir diese Ihre Berichte, die sehr umfangreich sind und die in das Leben breit hineinleuchten, mit großem Interesse lesen und daß auch dieser Bericht hervorragend aufgearbeitet ist. Und so darf ich den Dank nicht nur an Sie aussprechen, sondern auch an alle Ihre Mitarbeiter, die in der Volksanwaltschaft erfolgreich tätig sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.27

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Meine Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt der Jubiläumsbericht der Volksanwaltschaft, nämlich der Zwanzigste Bericht. Vor einem Jahr feierten wir hier mit Ihnen gemeinsam das Jubiläum "20 Jahre Volksanwaltschaft", 1977 gegründet und – ich glaube, darüber besteht im Hohen Haus Konsens – aus dem Wirkungsbereich, aus dem Kontrollbereich der Republik Österreich nicht mehr wegzudenken.

Ich glaube, es steht auch einem Oppositionspolitiker gut an, ein Bekenntnis in der Form zugunsten der Volksanwaltschaft abzulegen, daß es ihr gelungen ist, sich von den politischen Parteien, von den Machtträgern dieses Landes, von den Sozialpartnern, von den Wirtschaftsverbänden, ja, ich möchte sagen, vom "Kammerstaat Österreich" zu emanzipieren.

Ich höre nirgends, und das zu Recht, einen Vorwurf in Richtung einer parteipolitischen Einflußnahme, in Richtung einer parteipolitischen Instrumentalisierung in Form einer Umarmung desjenigen Mitgliedes der Volksanwaltschaft von der Partei, die dieses Mitglied entsandt hat, im Sinne eines Mißbrauches dieses Mitgliedes für parteipolitische Zwecke. Und da wir ja die Begehrlichkeit in unserem Parteienstaat kennen, ist das nicht etwa auf die noble Zurückhaltung dieser Parteien und insbesondere der Koalitionsparteien zurückzuführen, sondern liegt auch in der Persönlichkeit der Mitglieder der Volksanwaltschaft, denen es gelungen ist, sich zu einer emanzipatorischen, starken Kraft der Kontrolle in Österreich zu entwickeln. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn jetzt quer durch alle Parteien das Füllhorn des Lobes – mit Recht – über die Volksanwaltschaft ausgeschüttet wird, so hat das zumindest in Ansehung der Österreichischen


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