Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 68

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

13.05

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, allen Ausführungen hier entnehmen zu können, daß es grundsätzlich begrüßt wird, daß wir diese Rahmenkonvention heute ratifizieren können. Ich glaube auch, daß das ein Schritt in die richtige Richtung ist, nämlich zum Schutz der Minderheiten in Österreich.

Es ist auch besonders erfreulich, hier anmerken zu können, daß mit dieser Rahmenkonvention auch einer jener Punkte erfüllt werden konnte, die im Memorandum angeführt waren, das am 24. Juni 1997 der Bundesregierung und dem Nationalrat präsentiert wurde. Ich glaube, daß man daran die Bereitschaft der Regierung beziehungsweise des Nationalrates erkennen kann, diese Anliegen, die damals in sehr bemerkenswerter Art und Weise an uns herangetragen wurden, auch zu erfüllen.

Es ist auch richtig, daß diese Rahmenkonvention einen großen Spielraum hinsichtlich der Umsetzung einräumt. Dies ist aber notwendig, um alle Besonderheiten der potentiellen Mitgliedstaaten berücksichtigen zu können. Frau Abgeordnete Stoisits hat es richtig gesagt: Es ist das ein Bogen, der von Moldawien bis Irland reicht, und es mußten all die Eigenheiten und unterschiedlichen Konzeptionen dieser Länder Berücksichtigung finden.

Es wird daher für alle Mitgliedstaaten wichtig sein, im Wege der zuständigen Gremien zu erfahren, welcher Standard in bezug Volksgruppenschutz europaweit gewünscht wird. Wir konnten ja auch bei der Europäischen Menschenrechtskonvention erst durch die Interpretation der Konvention durch die Organe einen europäischen Standard schaffen. Und ich glaube, daß durch diese Interpretationen die Möglichkeit besteht, auch im Volksgruppenbereich einen europäischen Standard zu schaffen.

Zu den hier von der Frau Abgeordneten Stoisits aufgeworfenen Problemen möchte ich ganz kurz festhalten, daß es bezüglich der Anhebung des Niveaus des Umgangs mit den Volksgruppen in Österreich auf parlamentarischer Ebene Gespräche über eine Staatszielbestimmung gibt. Diese kann sicherlich zu einer Anhebung dieses Niveaus beitragen, und ich glaube, daß diese Diskussionen sehr fortgeschritten sind, sehr gewissenhaft geführt werden und man sich sicherlich zum Schutz der Volksgruppen auf eine Formulierung einigen wird.

Zur Frage der zweisprachigen Kindergärten möchte ich schon darauf verweisen, daß die Zuständigkeit für die Kindergärten bei den Ländern liegt und der Nationalrat wahrscheinlich das falsche Gremium dafür ist, eine gesetzliche Absicherung zu fordern.

Was die Frage der Unterstützung mehrsprachiger beziehungsweise volksgruppensprachiger Privatradios betrifft, möchte ich auf die Beantwortung des Bundeskanzlers in der Fragestunde verweisen, der diese Frage sehr ausführlich beantwortet hat.

Ich möchte aber auch noch festhalten, daß der von der Bundesregierung vorgestern verabschiedete Entwurf einer Verordnung zur Aufstockung des Volksgruppenbeirates für die slowenische Volksgruppe keiner Interpretation zu unterwerfen ist, und ich weise jede Interpretation, die voreilig getroffen wird, zurück. Ich möchte darauf verweisen, daß dieser Beschluß nunmehr dem Hauptausschuß des Nationalrates zugeführt wird, dessen Zustimmung zu dieser Verordnung einzuholen ist.

Abschließend ist zu sagen, daß wir heute eine Ratifikation einer Rahmenkonvention vornehmen, die ein Schritt in die richtige Richtung ist, die aber nicht der letzte Schritt in diese Richtung sein kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

13.10

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich bestürzt darüber, daß wir erst jetzt dieses Gesetz


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite