Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 105

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Der Bund erbringt anstelle des Schädigers Vorleistungen für den Schadenersatzanspruch des Opfers und fordert Leistungen, soferne diese einbringlich sind, vom Täter selbstverständlich zurück. Diese Entschädigungsleistungen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und werden auch noch weiter ausgedehnt werden.

Auch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch ist im vorigen Jahr durch die Schaffung eines allgemeinen Anspruches auf Entschädigung des immateriellen Schadens ergänzt worden, den die Opfer von Sexualstraftaten erleiden.

Zu den Fragen 15 und 18:

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind sich alle Fachleute darüber einig, daß der beste Opferschutz natürlich in der Prävention liegt. Die Bekämpfung von Gewalt in unserer Gesellschaft ist nicht nur eine Aufgabe der Polizei, die dieses Problem der familiären und sexuell motivierten Gewalt sicher nicht allein bewältigen kann. Beratungseinrichtungen, Frauenhäuser sind natürliche Verbündete der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen die Gewalt in der Familie, im Kampf gegen die Gewalt gegen Kinder.

Durch die Finanzierung von Interventionsstellen, die sich gleichfalls auf die Unterstützung von Gewaltopfern spezialisiert haben, haben wir auch in diesem Bereich einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die Maßnahmen ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Salzl. ) – Ersparen Sie sich bitte diese zynischen, manchmal schon unappetitlichen Bemerkungen! Seien Sie mir nicht böse! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold: Sie haben nicht einmal gehört, was er gesagt hat!)

Die Maßnahmen zur Bekämpfung ... (Abg. Mag. Stadler: Distanzieren Sie sich endlich! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist das einzige, wozu man applaudiert!) – Dieses Thema ist wirklich zu ernst, als daß man es zu einem Messerwerfen benützen sollte. (Abg. Mag. Stadler: Sie haben nicht einmal gehört, was er gesagt hat! – Abg. Ing. Reichhold: Was hat er gesagt? – Abg. Haigermoser: Contenance! – Abg. Mag. Stadler: Handeln Sie doch endlich! Sie tragen die Mitverantwortung!)

Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornos wurden in letzter Zeit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wesentlich verstärkt. Kinder- und Menschenhandel sowie die Verbreitung von Kinderpornos werden auch in den Zuständigkeitsbereich von Europol miteinbezogen. Dadurch wird eine internationale Vernetzung von Gegenmaßnahmen, auch ein Informationsaustausch ermöglicht, um dieser grenzüberschreitenden Form des Mißbrauches von Kindern Einhalt gebieten zu können.

Das Innenministerium hat bereits vor einem Jahr konkrete Maßnahmen für ein sauberes Internet ergriffen. Es wurde eine Meldestelle eingerichtet, die selbst nach bedenklichen Inhalten sucht, aber bei der auch ganz bewußt die Information über kinderpornographische Darstellungen oder extremistische Inhalte von jenen, die das selbst finden, die draufkommen, angezeigt werden kann. Diese Inhalte werden dann den Strafverfolgungsbehörden oder über die Interpol den örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden weitergemeldet. Die Anbieter, die Provider können beziehungsweise müssen entsprechende Schritte zur Selbstkontrolle ergreifen.

Zur Frage 16:

Nach der bereits erfolgten Erhöhung der Strafdrohung sind im Strafgesetzbuch derzeit keine weiteren Schritte geplant, aber die Bundesregierung wird konsequent gegen jede Form der Verherrlichung von Gewalt und Pornographie in den Medien auftreten.

Zur Frage 17:

Es existiert bereits ein umfassendes System zur Abschöpfung von Bereicherungen aus Straftaten, mit dem illegale Erlöse aus Straftaten für verfallen erklärt werden können. – Im übrigen ist die Behauptung, das österreichische Mediengesetz lasse vorsätzlich Kinderschändern finanzielle Unterstützung zukommen, einfach unrichtig.


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