Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 67

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Diese Novelle hätte bereits mit 1. Jänner 1997 in Kraft treten sollen, aber aufgrund der Säumigkeit der Bundesregierung kann dieses Gesetz erst jetzt beschlossen werden. Ergebnis: ein Schaden zu Lasten der österreichischen Steuerzahler und Sozialversicherten in Höhe von 50 Millionen Schilling.

Was ist passiert? Besser gesagt: Was ist nicht passiert? – Im Zuge des EU-Beitritts mußte auch das österreichische Umsatzsteuerrecht an das Gemeinschaftsrecht angepaßt werden. Eine der wichtigsten Anpassungen war, daß der gesamte Gesundheits- und Sozialbereich, der nach österreichischem Recht umsatzsteuerpflichtig war, nach dem EU-Recht nicht mehr besteuerbar war. Das hat aber auch bedeutet, daß kein Vorsteuerabzug mehr möglich war, mit dem Ergebnis, daß es zu Mehrkosten gekommen ist.

Mit dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz wurde dieses Manko zwar wieder behoben, man hat aber übersehen, die Bestimmungen so zu formulieren, daß sie auch für ausländische sozialversicherungspflichtige Patienten gelten.

Österreich hat sich eine Übergangsfrist von zwei Jahren herausverhandelt. Diese zwei Jahre wurden von der Bundesregierung nicht entsprechend genützt, sodaß wir erst heute in der Lage sind, dieses Gesetz zu beschließen. Das führt zu dem schon bekannten Ergebnis, nämlich einem Schaden in Höhe von 50 Millionen Schilling zu Lasten der österreichischen Steuerzahler.

Der Herr Finanzminister hat im Ausschuß gemeint, die Materie war und sei sehr schwierig. Da gebe ich ihm recht: Sie ist wirklich schwierig. Aber wenn Sie, Herr Finanzminister, meinen, diese 50 Millionen Schilling sind im Verhältnis zu den gesamten Kosten nur Peanuts, dann muß ich Sie schon daran erinnern, daß in Zeiten, in denen sogar die Beihilfen für die Behinderten gekürzt werden und in denen massive Belastungen für alle Steuerzahler Platz greifen, 50 Millionen Schilling keine Peanuts sind! (Unruhe im Saal.)

Ich muß aber dazusagen, daß sich auch die Länder und die Landesfinanzreferenten nicht gerade vorbildhaft verhalten haben, als sie sich nicht darüber einigen konnten, wer denn nun diese zusätzlichen Kosten tragen wird.

Es war Kollege Dr. Rasinger von der ÖVP, der das bereits vor einiger Zeit ...

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, einen Augenblick.

Meine Damen und Herren! Daß der Lärmpegel unmittelbar vor einer Abstimmung, wenn das Plenum voll ist, etwas ansteigt, verstehe ich. Daß aber dieser Lärmpegel nachher, wenn das Plenum nur mehr einen Teil der vorherigen Anwesenheit aufweist, nicht abnimmt, das verstehe ich überhaupt nicht!

Bitte, Herr Abgeordneter, setzen Sie fort!

Abgeordneter Hermann Böhacker (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Es ist halt so: Debatten, die es erfordern, daß man ein bißchen nachdenkt, sind von manchen relativ schwer mitzuverfolgen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Wie bitte, Frau Kollegin? (Abg. Dr. Fekter: Wir denken immer bei allen Dingen nach!)

Sie denken immer nach? – Hoffentlich auch immer in die richtige Richtung! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das kann ich von Ihnen nicht immer behaupten. Sie zeigen aber bereits gute Ansätze. Selbstverständlich! Sie zeigen gute Ansätze. Sie haben echte Nachdenkphasen, dabei kommt manchmal etwas ganz Gutes heraus, aber die Mehrzahl Ihrer Nachdenkpausen haben Sie nicht dazu genutzt, etwas Positives beizubringen. (Abg. Rosemarie Bauer:  ... reden wir nicht darüber! – Abg. Dr. Haider: Rosemarie, jetzt hör auf!)

Wie bitte, Frau Kollegin? Sie haben Ihre letzte Rede gelesen, und davon sind Sie enttäuscht? – Das kann ich mir vorstellen! Das kann ich mir wirklich vorstellen, daß Sie von Ihrer eigenen Rede massiv enttäuscht sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Haider: Selbst am


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