Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 92

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den Konsumenten für ungeheuer wichtig und auch wichtig für die Produzenten, die Bauern, die ja immerhin gewaltige Einbrüche erlitten haben.

Es ist auch im Bereich der Fleischwirtschaft zu einem völlig anderen Verhalten der Konsumenten gekommen, und der Rindfleischmarkt hat sich bis jetzt noch nicht erholt. Darum halte ich diese vertrauensbildenden Maßnahmen für so wichtig. Es muß eben künftig nachvollziehbar sein, von welcher Kuh, aus welchem Stall das Schnitzel stammt, das wir auf dem Sonntagstisch haben.

Die vorgesehenen strengeren Meldepflichten sind meiner Meinung nach daher keine Schikane, wenngleich ich mir dessen bewußt bin, daß sie einen erhöhten Aufwand erfordern, vor allem für die Produzenten. Ich denke aber, daß diese lückenlose Kontrolle unverzichtbar ist. Sie stellt für den Fleischproduzenten eine wirtschaftliche Absicherung dar, und sie bedeutet für den Konsumenten jenes Maß an vertrauensbildenden Sicherungen, das einfach erforderlich ist, damit auch in Zukunft Rindfleisch gegessen wird. Denn sollte tatsächlich einmal ein Krankheitsfall bei Rindern auftreten, dann müssen eben nicht, wie in anderen europäischen Ländern, Tausende Rinder präventiv geschlachtet werden, sondern es können ganz gezielt die betroffenen Bestände ausgesondert werden, es können aus den Vitrinen der einzelnen Geschäfte die betroffenen Pakete zurückbeordert werden.

Wenn es bisher nicht zu 100 Prozent auszuschließen ist, daß das zarte Tiroler Almkalb in Wahrheit vielleicht ein niederländisches Industriekalb ist, so werden rigorose Kennzeichnungsbestimmungen in Verbindung mit empfindlichen Strafen – und diese halte ich auch für richtig – eine solche "Roßtäuscherei" de facto unmöglich machen.

Daß die Konsumenten eine Nachvollziehbarkeit im Nahrungsmittelbereich wollen, das hat das positive Echo auf die bereits bisher von einigen Lebensmittelketten – allerdings freiwillig und ohne gesetzliche Basis – durchgeführte Kennzeichnung eindrucksvoll bestätigt.

Für mich ist dieses Gesetz daher in jedem Fall ein wesentlicher Schritt zu mehr Produktwahrheit im Lebensmittelbereich, und ich bin davon überzeugt, daß wir diesen Weg konsequent weitergehen müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.13

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Frau Ministerin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich festhalten, daß wir Liberalen dem vorliegenden Lebensmittelgesetz wie auch dem Rindfleisch-Etikettierungsgesetz unsere Zustimmung geben.

Mein Verhalten im Ausschuß ist damit gerechtfertigt. Es hat sich nie auf den Inhalt bezogen, sondern nur auf die Vorgangsweise der kurzfristigen Einbringung der Ergänzungen, wodurch uns eine genaue Überprüfung nicht möglich war, und deshalb habe ich im Ausschuß meine Zustimmung nicht gegeben. Diese holen wir heute nach. Es ist nämlich für uns einsichtig, daß EG-Verordnungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung unmittelbar Geltung haben müssen und die Bestimmungen hinsichtlich der Zuständigkeit für Überwachung und Vollziehung sowie Verwaltungsstrafen novelliert werden sollten. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Maier. )

Daß die mittelbare Bundesverwaltung des Gesetzes bei den Landeshauptleuten liegt und nur noch in seltenen Fällen beim Minister, ist anzuwendendes EU-Recht und zudem auch sinnvoll, weil die Überwachung vor Ort besser gewährleistet ist, als wenn sie vom Bund ausgeht.

Zu den Erhöhungen der Strafen, die erstmals seit 1975 angehoben werden, möchte ich festhalten, daß es sicher notwendig wäre, regelmäßige systematische Kontrollen durchzuführen. Ich glaube, das wäre wichtiger, als nur hohe Strafen auszusprechen. Denn allzu hohe Strafen können gerade für kleinere Betriebe existenzgefährdend sein, während große Unternehmungen,


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